Zitat
Original von Dr. Jürgen Linz:SG Nürnberg S 7 KR 379/08 aktuell anhängiges Verfahren zur Frage des zeitlichen Anwendungsbereiches (Aufnahme, Entlassung oder Rechnung nach 1.4.2007) und zur [c=darkred]Vergütungspflicht der Krankenkasse auch bei geänderter Kodierung (bei nicht gemindertem Abrechnungsbetrag)[/code]
Moin Herr Dr.Linz,
gerade dieser Teil war mir bis jetzt neu und macht gelinde gesagt die 300€ Regel doch zur Farce, sollte entschieden sein/werden, dass die Kassen nicht zahlen müssen, wenn sich zwar die Kodierung aber nicht die Abrechnung ändert.... an der Kodierung der ND kann man IMMER etwas aussetzen/drehen, was dann nicht abrechnungsrelevant ist. Das wäre ein riesen Schritt zurück und würde die Flut der Anfragen höchtswahrscheinlich noch erhöhen :boese:
Deute ich das richtig????
schöne Grüße aus dem verschneiten Norden