Hämorrhagische Diathese

  • Ich bin seit einer weile am überlegen, wann ich eine hämorrhagische Diathese als HD benutzen kann. Fallbeispiel: Patient kommt mit Epistaxis bei Falithromeinnahme auf station. Was ist als HD zu kodieren?: die Epistaxis ooder doch die Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulantien(D68.3)????? Bitte um Hilfe...
    LG tisi80

  • Guten Tag,
    wäre durchaus zu diskutieren.
    Was ist die Veranlassung des stationären Aufenthaltes?
    1) nicht stillbare Epistaxis - dann ist die Epistaxis HD.
    2) primär gestillte Epistaxis, aber INR jenseits von gut und böse und damit akute Blutungsgefahr - dann m.E. die D68.3.

    Problem Nr. 2 ist von der SEG4 Nr. 114 nicht erfasst.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Tag,

    dieses Thema führt auch bei uns zum Streit mit dem MDK.

    Fallkonstellation:

    Pat. wird mit bestehender Makrohämaturie unter Antikoagulationstherapie mit Marcumar aufgenommen. Quickwert lt. Labor < 8; Anheben des Quicks unter Vitamin-K Gabe, keine Besserung dann Ery´s sowie FFP Gabe.
    Der MDK bezieht sich auf die Kodierempfehlung 114 und erwartet die R31 als HD.

    Meiner Ansicht nach muss hier die D68.3 (so auch vom behandelnden Arzt codiert) als HD gelten; lt. Kodierrichtlinie D002f (Symptom als HD) könnte man R31 nur als HD codieren wenn \"nur\" das Symptom behandelt wird. Dies ist aber nicht der Fall oder liege ich da falsch??

  • Hallo Smutje
    So wie sie den Fall schilden ist die HD eindeutig die D68.3. Lassen sie den MDK sich ruhig auf die Kodierempfehlungen beziehen.
    Ich beziehe mich lieber auf die Kodierrichtlinien.
    Gruß Attila

  • Da dies ein immerwährendes Problem zu sein scheint, kann ich Attila nur beipflichten.
    Symptonkodes dürfen nur als HD genommen werden wenn die Ursache nicht zu finden ist. Solange die D68.3 behandelt wird würde man einen eindeutigen Kodierfehler nach DKR begehen.

    Zum Schnunzeln war dann der Fall als in einer Konstellation die D68.3 weniger Ertrag gebracht hätte und genau mit der Begründung wollte der MDK dann diese HD.

    :a_augenruppel:
    Personalführung ist die Kunst den Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.

  • Hallo!

    Die Frage nach der Kodierung der hämorrhagischen Diathese durch Antikoagulantien als HD oder Epistaxis als HD ist für mich noch nicht abschließend geklärt.
    Die Kodierempfehlung 114 gibt zwar die Kodierung der Epistaxis als HD vor, aber das steht doch im Widerspruch zu den DKR?!
    Das KH verliert knapp die Hälfte der CM-Punkte wenn z.B. die DRG D62Z abgerechnet werden muss statt die Q60C; wie in einem konkreten Fall bei uns.

    Der MDK hält sich natürlich an die SEG-Empfehlung und es bleiben letzlich zwei Möglichkeiten: es hin nehmen oder klagen. Wissen Sie, ob wegen eines solchen Falls bereits geklagt wurde? Wie sehen Sie die Sachlage überhaupt?

    Viele Grüße
    CB

  • Hallo CB,

    ich gebe Ihnen recht, dass hier Klärungsbedarf besteht.
    In der Chirurgie haben wir es etwas leichter ;)
    Meist liegt irgend eine (banale) Prellung vor S,-... und das verstärkte Hämatom unter Marcumar/ASS wird dann meist zur Nebendiagnose.
    Liegt aber primär eine Blutung \"ohne\" Trauma unter bei Marcumar, wirkt die D83.3 als HD naheliegend. Aber man muss auch an die T88.7 oder sogar an die T45.5 denken als HD, oder?
    Ich wäre ebenfalls für eine sachgerechte Lösung dankbar :)

    Mit Gruß

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo,
    gerade habe ich auch ein Gutachten zu diesem Thema vorliegen. In unserem konkreten Fall kam eine Patientin mit rez.spontaner Hämarthros des li.Kniegelenkes bei systemischer Antikoagulation. Der MDK hält sich natürlich an die Kodierempfehlung aus SEG 4 und sagt, dass D68.3 als ND zu kodieren sei. Nur ohne die hämorrhagische Diathese wäre es doch gar nicht zur Hämarthros gekommen und die Patientin wäre nicht stationär aufgenommen worden. Außerdem bestand kein Trauma. Also HD D68.3. Von daher verstehe ich die Kodierempfehlung nicht.
    Hat jemand Erfahrung, gegen Kodierempfehlungen des MDK anzugehen ? Möchte das Gutachten nämlich so nicht hinnehmen.

    Gruß, Krasi

    Krasi
    Abteilung Medizincontrolling

  • Hallo Krasi,

    wenn ich Sie richtig verstehe, erfolgte die Aufnahme wegen des Hämarthros.

    Auch ohne die Kodierempfehlung würde ich ebenfalls die D68.3 als Nebendiagnose und die M25.06 \"Hämarthros Unterschenkel [Fibula, Tibia, Kniegelenk]\" als Hauptdiagnose verschlüsseln.

    Als Gegenfrage: Wäre denn die Patientin stationär aufgenommen worden, wenn nicht die rezidivierenden Hämarthros vorgelegen hätten?

    Gruß,

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo Frau Maas,
    die Aufnahme erfolgte wegen Hämathros bei systemischer Antikoagulation. Zu den rez. Hämarthros wäre es ohne die Antikoagulation nicht gekommen. Von daher sehen wir schon die Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien als HD an. Die Blutung selbst wäre unserer Meinung nach als ND korrekt.
    Aber wie gesagt, ein schwieriges Thema, über das sich sicher streiten läßt.

    Gruß Krasi

    Krasi
    Abteilung Medizincontrolling