Ist eine Klage sinnvoll?

  • Hallo Herr Leonhardt,

    Zitat

    Es geht allein um die Deutschen Kodierrichtlinien, nach denen das Symptom resp. Insuffizienz eben nicht als HD verschlüsselt werden kann wenn die zugrunde liegende Krankheit diagnostiziert wird.

    müssten Sie dann nicht bei einem Herzinfarkt diesen konsequenterweise auch nur als Nebendiagnose verschlüsseln, ebenso bei einer Lungenembolie etc...? Und ist nicht auch das Quincke-Ödem eigentlich nur ein \"Symptom\" der allergischen Reaktion/Disposition?

    Das Problem liegt nach meiner Ansicht hier weniger in der Frage Ursache - Folge/Symptom, sondern vielmehr in der unklaren Bedeutung der Kodes aus T78.- und insbesondere der m.E. höchst unglücklichen Zuordnung des Begriffes \"Quincke-Ödem\" zu T78.3, der dem Kode eine vermeintliche Präzision gibt, die er gar nicht hat. Eine allergische Urtikaria z.B. wird ja auch explizit im Kapitel XII der ICD-10 verschlüsselt (mit Ausnahme der \"Urticaria gigantea\", was immer das sein mag), und ein allergisch bedingtes Asthma findet sich ebenfalls bei den Krankheiten des Atmungssystems und nicht im Abschnitt \"Unerwünschte Nebenwirkungen, anderenorts nicht klassifiziert\". Gerade bei allergischen Reaktionen besteht die \"Logik\" der DKR ja darin, dass eben nicht irgendwelche \"Allergiekodes\" verwendet, sondern die konkreten Manifestationen der allergischen Reaktion durch Kodes aus den Organkapiteln möglichst präzise beschrieben werden. Und das soll nun ausgerechnet bei einer solchen Situation nicht mehr gelten?

    Möglicherweise könnte in dieser Sache auch eine Anfrage an das DIMDI zur Klärung beitragen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach

  • Guten Morgen Herr Hollerbach!

    Zitat


    Original von mhollerbach:
    müssten Sie dann nicht bei einem Herzinfarkt diesen konsequenterweise auch nur als Nebendiagnose verschlüsseln, ebenso bei einer Lungenembolie etc...? Und ist nicht auch das Quincke-Ödem eigentlich nur ein \"Symptom\" der allergischen Reaktion/Disposition?

    Das mit dem Herzinfarkt und der Lungenembolie hatten wir ja schon des öfteren. Der Unterschied ist, dass es sich hierbei - im Ggs. zur Luftnot - um eigenständige Krankheitsbilder und nicht um Symptome handelt. Natürlich ist die Abgrenzung Symptom/Krankheit nicht in allen Fällen eindeutig, das Quincke-Ödem würde ich aber auch als eigenständige Krankheit bezeichnen, die Luftnot dagegen sicherlich nicht.

    Zitat


    Original von mhollerbach:
    und insbesondere der m.E. höchst unglücklichen Zuordnung des Begriffes \"Quincke-Ödem\" zu T78.3, der dem Kode eine vermeintliche Präzision gibt, die er gar nicht hat.

    Da gebe ich Ihnen Recht, aber es steht nun ein mal so da. Was bleibt einem also anderes übrig als das Quincke-Ödem mit T78.3 zu verschlüsseln? Das hat nur teilweise mit Logik zu tun, auch da sind wir uns einig.

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo

    Vielen Dank f?ür eure Antworten!

    Ich bespreche den Fall noch einmal mit dem verantwortlichen Arzt und werde eure Meinungen mit kundtun.
    Werde euch ü?ber unsere Entscheidung und das Ergebnis in Kenntnis setzen.

    ciao
    mema

  • Hallo nochmal,

    sollte man denn nicht, wenn man sich schon auf unsere Regelwerke und deren Anwendung bezieht, ganz klar die resp. Insuffizienz als eigenständiges Krankheitsbild betrachten - nämlich so, wie im ICD vorgegeben: (J00- J99) Krankheiten des Atmungssystems und nicht als Symptom, da sonst aufgeführt unter (R00- R99) Symptome - z.B. R06.0...
    Wobei ICH dann die resp. Ins. wieder als klassifizierbaren Schaden ( Hinweise zu T78 ) betrachten würde.

    Gruß-

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo an alle,
    die HD wäre für mich hier unstrittig die T78.3 (kombiniert mit Y57.9). Was die respiratorische Insuffizienz als eigenständiges Krankheitsbild angeht, würde ich mich Eastfries anschließen. Der Patient wurde schließlich intubiert und beatmet, somit stellt die akute resp. Insuffizienz m.E. schon ein eigenstädiges Krankheitsbild dar, welches weit über das Symptom Dyspnoe hinausgeht und somit als ND zu kodieren ist. Selbst der MDK sieht das in seiner Kodierempfehlung Nr. 37 (wenn die Voraussetzungen gegeben sind) so.
    MfG findus

    MfG findus

  • Vielen Dank f?ür eure Beiträge.
    Ich habe den Sachverhalt noch einmal mit meinem Chefarzt und Oberarzt besprochen.
    Wir korrigieren nun unsere Abrechnung in die DRG X60Z mit der HD T78.2.

    Ich hoffe, dass es dem DRG-System irgendwann gelingt, die Fälle adäquater abzubilden.

    MfG
    mema

  • Guten Morgen, Forum,
    stellvertretend für eine Controllerin des Nachbarkrankenhauses stelle ich folgende Anfrage:
    Gesucht wird ein Fachanwalt für Sozialrecht, der sich in den KH-Abrechnungsmodalitäten auskennt.
    Wenn möglich Raum Nds., muss aber nicht.
    Gruß,
    B. Schrader

  • Hallo Forumsteilnehmer,

    folgenden Fall hätte ich nun zur Prüfung einer Klage vorliegen:

    Pat. 88 Jahre alt, HD C61Prostata -CA / OPS 5-601.o Trans.urethrale Resektion.
    Wie es eben häufig bei den o.g. Eingriffen der Fall ist, liegt hierzu postoperativ eine Hämaturie vor, diese wurde mit R31 kodert.

    Der MDK hatte die genannte Konstellation bisher immer akzeptiert, da entsprechende Spülungen liefen, nun neues Argument, es würde sich um eine Standardtherapie handeln und wäre somit in der genannten HD sowie dem OPS bereits enthalten.

    Frage hierzu, wird in solchen Fällen auch der OPS R31 verwendet, bzw. eher der T-code?

    In den DKR 2008 hieß es ja noch wie folgt: \"Symptome als Nebendiagnose
    Ein Symptom wird nicht kodiert, wenn es im Regelfall als eindeutige und unmittelbare Folge mit der zugrunde liegenden Krankheit vergesellschaftet ist. Stellt ein Symptom jedoch ein eigenständiges, wichtiges Problem für die medizinische Betreuung dar, so wird es als Nebendiagnose kodiert (siehe auch ICD-10-GM Kapitel XVIII).\"

    Da dieser Passus in den DKR 2010 (Fall aus 2010) nicht mehr vorhanden ist, sollte doch nun sie Sache klar sein und der Aufwand als >0 gegeben sein.
    Die Spülung lief 11 Tage u.a. verlängert lt. Aussage des Arztes wegen der Hämaturie.

    Ich erwäge hierzu die Klage einzurechen.

    Besten Dank.

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Moin,

    Dieses \"nun neue Argument, es würde sich um eine Standardtherapie handeln und wäre somit in der genannten HD sowie dem OPS bereits enthalten\"

    ist leider nicht so neu und wird versuchsweise immer mal wieder getestet. Ich halte das für grotestk. Sollen dann die Konserven auch nicht verschlüsselt werden? und die Revision auch nicht, da schon im Primäverfahren enthalten? Grotesk.

    Gruß

    merguet

  • Halo merguet,

    ja ich sehe das genauso, erstaunlich ist, dass die Kodieruasbildungen die auch durch den MDK stattfinden immer anders gelehrt werden....

    Naja wir werden bei solchen Fällen wohl ohne ein juritisches Verfahren keine ruhe finden.

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hallo,

    hier muss man unterscheiden: Die Hämaturie an sich ist nach einer TURP nichts Ungewöhnliches, sondern \"normal\", aus diesem Grund erhält ja auch jeder Pat. zunächst einen Spülkatheter. In diesem Einzelfall geht es aber offensichtlich nicht um die \"normale\" Hämaturie (welche tatsächlich nicht zu kodieren wäre), sondern um eine, das Maß des Normalen überschreitende Nachblutung. Jetzt sind wir wieder mal in der unglaublich dankbaren Situation, das \"Maß des Normalen\" zu definieren. Schwierig, aber bei der TURP kann man etwa mit 2-4 Tagen Spülung rechnen. 11 Tage ist definitiv nicht normal und ein Mehraufwand, der die Nebendiagnosendefinition erfüllt.

    Schöne Grüße
    L. Nagel

    Dr. Lars Nagel
    Leiter Medizincontrolling
    Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
    [Groß-Umstadt | Seeheim-Jugenheim]