Behandlung für Versicherte einer bestimmten KK verweigern?

  • Hallo Forum,

    der Ärger über die Tricks, Spirenzchen und tlw. auch nicht legalen Vorgehensweisen einer KK hat das erträgliche Maß überschritten.
    Nun überlegen wir, ob wir (mit entsprechender Medienbegleitung) einmal für 14 Tage die Behandlung von Versicherten dieser KK verweigern (außer Notfälle, versteht sich).

    Motto: \"Ihre Krankenkasse weigert sich, für Ihre Behandlung aufzukommen. Wir können Sie leider nicht umsonst behandeln. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, warum man Ihnen nicht helfen lassen will.\"

    Ist das machbar? Welche Konsequenzen könnte das haben?
    Gab oder gibt es auch anderwo solche Überlegungen?

    Wie ist die Meinung der Klinikkollegen hier zu solchen plakativen Aktionen?


    :t_teufelboese:

  • Hallo Rotes_Tuch,

    Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt!

    Siehe auch:
    Tatbestand des §186 StGB[1]:

    „Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

    Sie dürfen z.B. nicht behaupten, dass eine bestimmte KK nicht für die Behandlung aufkommt. Was Sie m.E. (Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt!!) dürfen: Sie können dem Patienten mitteilen, dass Sie schon öfter Probleme mit der KK hatten (wertfrei) und deshalb eine Kostenübernahmeerklärung benötigen (welche allerdings rechtlich nicht bindend ist).

    Aber nochmal: Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt!!!

    Irgendwo hatte ich gelesen, dass die Strafen bis zu 500.000 € betragen können, bin mir aber nicht mehr sicher.

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Rotes_Tuch,


    In einem Haus, in dem ich tätig war, wurde dies so vollzogen! Mit Erfolg!
    Wir haben die Pat. dieser KK schriftlich darüber informiert wie die Behandlung nach Auffassung der KK zu erfolgen hat. Nämlich Ambulant.
    Da wir nicht dieser Auffassung waren haben wir alle anderen Pat. weiterhin stationär behandelt + alle kritischen Pat. der betroffenen KK.

    Keine 4Wochen später klopfte die KK bei uns an um eine Vereinbarung über die zukünftige Behandlung ihrer Versicherten zu treffen. Vereinbarung lautete:
    Behandlung wie sonst auch; STATIONÄR.

    Wenn ich mir vorstelle das wir allein alle Erkrankungen die nach Auffassung der KK /MDK ambulant zu versorgen sind zukünftig nicht mehr im Krhs. stationär behandeln, würde in einigen Bereichen die Versorgung zusammenbrechen.

    Wir als Krhs. machen dies aus ethischen Gründen nicht.

    Bezogen auf einzelne KK und bei ausgewählten Erkrankungen würde ich es aber mal ausprobieren.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo Muleta,

    es gibt auch die Möglichkeit sich nach § 112 SGB V zu verhalten:
    § 4 Abs. 3: Das Krankenhaus ist berechtigt - von Notfällen abgesehen - die Aufnahme von Patienten abzulehnen, solange eine Kostenübernahmeerklärung des Versicherten nicht vorliegt.

    So jedenfalls im niedersächsischen Landesvertrag geregelt. Der Patient wird sich schon erkundigen, wie es dazu kommt...

    mfG-

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo Rotes Tuch, Hallo Forum,

    :i_respekt: zu ihrem Mut :a_augenruppel:, aber und dies hat schon papiertiger geschrieben bewegen sie sich mit solch einer PR Aktion auf ein Feld das nur so von Rechtsanwälten gespickt ist. Ob man ihnen hierzu raten kann :d_gutefrage: Ich kann es nicht.
    :boese: Ärger mit KK die nicht oder nur einen geringen Betrag zahlen wollen kennen wir auch, aber da hat uns keine Öffentlichkeit geholfen.
    Unser Weg war der der Klage und nach und nach kann man mit KK reden, nicht immer Gewinnen, aber soviel bekommen wie man eingesetzt hat.
    ?(
    Aber wie ist das denn wenn die betroffene KK dies mit ihnen machen würde: \" lieber Kunde geht doch besser in das XY KH und nicht zu ABC Klinik, die rechnen zu teuer ab.\" oder ähnlich.

    :rotwerd: Vielleicht sehen sie von solchen Methoden noch ab, denn Kleinkrieg findet keinen Gewinner.

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Zitat Aachen1.
    Aber wie ist das denn wenn die betroffene KK dies mit ihnen machen würde: \" lieber Kunde geht doch besser in das XY KH und nicht zu ABC Klinik, die rechnen zu teuer ab.\" oder ähnlich.

    Sie werden lachen aber genau das tun einige Kassen bei uns, zumindest noch solange es keinen gemeinsamen Basisfallwert gibt.

    :a_augenruppel:
    Personalführung ist die Kunst den Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.

  • Hallo Rotes Tuch!

    Wir haben einer bestimmten KK gedroht Ihre Versicherten nicht mehr elektiv aufzunehmen und die Gründe hierfür dem Versicherten mitzuteilen. Dies hatte bereits Erfolg. Sie sollten hier evtl. mit der Geschäftsführung der KK Kontakt aufnehmen.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Frank Killmer

  • Schönen guten Tag allerseits,

    Zitat


    Original von Aachen1:
    Aber wie ist das denn wenn die betroffene KK dies mit ihnen machen würde: \" lieber Kunde geht doch besser in das XY KH und nicht zu ABC Klinik, die rechnen zu teuer ab.\" oder ähnlich.

    :rotwerd: Vielleicht sehen sie von solchen Methoden noch ab, denn Kleinkrieg findet keinen Gewinner.

    Ihnen scheint nicht bewusst zu sein, dass die Realität an dieser Diskussion in Riesenschritten vorbeizieht.

    Genau diese Aussage wie die zitierte ist doch die Folge von Kassenseitig vorgeschlagenen Konzepten zur nach-Konvergenz-Zeit. Am extremsten ist dabei das Konzept des AOK-Bundeverbandes \"Elektiv ist Selektiv\", das auf dem DRG-Forum dafür einen Preis erhalten hat. Nach diesem Konzept sollen elektive Behandlungen von den Krankenkassen ausgeschrieben und durch Einzelverträge mit den Krankenhäusern vereinbart werden. Die DRG-Preise sind dabei selbstverständlich allenfalls Höchstpreise, d. h. es geht darum, diese Preise zu unterbieten (und natürlich noch das Morbiditätsrisiko zu übernehmen). Die Versicherten sind nach dem AOK-Konzept an die Vereinbarung der Krankenkassen gebunden. Höchstens bei teureren Tarifen besteht die freie Krankenhauswahl fort! Nur in Notfällen (Definition? ) oder wenn von der betreffenden Krankenkasse keine Ausschreibung erfolgt oder diese nicht erfolgreich ist, bestehen die Krankenhauswahlfreiheit und die DRG-Preise fort.

    Sicher ist das AOK-Modell am weitestgehenden, aber auch andere Krankenkassen haben zumindest in Teilbereichen ähnliche Einzelvertragsmodelle mit DRG-Preisen als Höchstpreisen. Und ganz spurlos werden diese Ideen auch nicht am Ministerium vorbei gehen, wie wir (nach Aussage aus dem Ministerium) sicherlich bald in einem Referentenentwurf lesen werden. Das Ziel ist ganz eindeutig eine mehr oder weniger umfangreiche Steuerung durch die Kassen. Auch wenn die Länder hier ein wenig auf die Bremse treten werden, zumindest als Möglichkeit werden Ausschreibungs- und Einzelvertragsregelungen und damit auch erweiterte Möglichkeiten für die Krankenkassen die Versicherten in bestimmte Krankenhäuser zu steuern in die Gesetzgebung für die nach-Konvergenzzeit einfließen.

    So etwas nennt man mehr Wettbewerb!

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,