Guten Tag allen Kollegen im Forum,
im Juli kam nachts ein 14jähriger volltrunken mit insuffizienter Atmung - von seinem Vater gebracht. Er wurde auf unsere Wachstation aufgenommen und untersucht / am Monitor angeschlossen und kurzzeitig bis zur Entscheidung einer Verlegung in die Kinderklinik überwacht. Kurz danach fand die Verlegung mit Notarztbegleitung in die Kinderklinik verlegt.
Die Krankenkasse will \"aufgrund der kurzen Verweildauer\" (ca.17 min.) den Fall nur als ambulante Erstversorgung zahlen.
Gibt es eine rechtliche Definition einer \"Erstversorgung\", wenn ja auf welcher Grundlage? Der Junge war auf die Intensivstation aufgenommen worden, ist das nicht ausreichend für einen Notfall - der Aufwand (wenn auch ohne Labor - dafür reichte die Zeit wohl nicht) in die Stationsroutine war die selbe...
Wer kann Licht in diese Sache bringen? :d_gutefrage:
Vielen Dank
Vinzenz