guten tag zusammen,
gestatten sie mir folgende fallschilderung:
pat wird am 26.06. chirurgisch aufgenommen, zwischenzeitlich auf die innere verlegt, und am 07.07. entlassen.
jetzt kommt der mdk ins spiel:
\"... der behandlungszeitraumvom 29.06. bis zum 30.06. ist med. nicht nachvollziehbar. der pat hätte bereits am 29.06. entlassen werden können. der aufenthalt vom 01.07. bis zur entlassung ist medizinisch begründet.\"
wir akzeptierten das gutachten und haben aus diesem fall dann zwei fälle gemacht.
fall 1: vom 23.06. bis 29.06.
fall 2: vom 01.07. bis 07.07.
der kostenträger ist mit dieser lösung nicht wirklich einverstanden.
wie würden sie die situation einschätzen ?
ich bin gespannt auf ihre meinungen....
viele grüße
perrypos