Guten Morgen den Leserinnen und Lesern im Forum,
das von uns veröffentlichte Papier wird (zumindest von denen, die sich äußern) als polemisch empfunden. Das sollte es nicht sein und ich kann den Vorwurf auch mit meinem Sprachverständnis nicht nachvollziehen – aber sei’s drum.
Noch einmal deutlich: es gibt nicht „die Krankenhäuser“ als homogene Masse von „Falschabrechnern“.
Es gibt eine ganze Menge von Krankenhäusern, die sehr sorgfältig und fehlerarm kodieren. Es gibt eine Menge Krankenhäusern, die sich organisatorisch sehr gut aufgestellt haben und damit primäre und sekundäre Fehlbelegungen vermeiden.
Das sind die Häuser, die ihren vor allem aus dem SGB V erwachsenden Pflichten genügen.
Wo dies aber nicht geschieht, muss es ein Korrektiv geben.
Im Übrigen auch im Interesse der erstgenannten Häuser.
Dazu dient die Krankenhausrechnungsprüfung und das sage ich emotionsfrei.
In unseren emotional überbordenden Diskussionen betonen wir immer gerne den extremen Ausnahmefall (bei der Versorgungsplanung den 102 jährigen blinden, beidseits beinamputierten asthmatischen Diabetiker, der auf der Alm wohnt). Den gibt es, aber der stellt eben nicht den Regelfall dar.
Also: es gibt Krankenkassen, die sehr (zu) viel prüfen und es gibt MDK-Gutachten, die einer Überprüfung nicht standhalten. Und es gibt Krankenhausabteilungen, die 25% ihrer Rechnungen korrigieren müssen.
Aber eigentlich gibt es ein gut funktionierendes, noch immer lernendes System der Krankenhausvergütung, deren Datengrundlage durch die Prüfarbeit der MDK im Interesse aller validiert wird. Und es gibt ein gut funktionierendes Gesundheitssystem, in dem die Beteiligten sich als selbstständige Unternehmen behaupten müssen und somit ihre Interessen verfolgen. Konflikte bleiben dabei nicht aus – ich kann mich damit abfinden!
Einen guten Tag wünscht
A. Busley