Guten Morgen Mesman 2,
Der von Ihnen verlinkte Änderungsvorschlag der DSG fokussiert eindeutig darauf, dass ein Hubschrauber Einsatz zur Einhaltung der 30-minütigen Transportzeit zulässig ist. Diesen Vorschlag hat das DIMDI auch übernommen. Dies Kriterium ist unstrittig und auch vom BSG so anerkannt worden.
Was in dem Vorschlag nicht ausreichend konkretisiert wurde, ist der Begriff der Transportentfernung. Ich stimme ihnen zu, dass das von der DSG gewählte Wort der Transportentfernung höchstwahrscheinlich so gemeint war, dass die Dauer des Transportes ( „ der Flug“) maximal 30 Minuten dauern soll. Gerade diesem Vorschlag ist das DIMDI jedoch nicht gefolgt, da im OPS ja die Erläuterung steht, dass es auf den Beginn des Rettungsdiensttransportes ankommt. Dies Kriterium hatte ich bereits oben aus meiner Sicht (!) durchaus im BSG Sinne so verstanden.
Aus medizinischer Sicht müssen Sie doch auch zustimmen, dass es nicht sinnvoll wäre, wenn ein Patient der einen Notfall Eingriff benötigt, stundenlang auf den Einsatz eines Helikopters warten muss. Im konkreten Fall des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz war es ja so, dass der Helikopter im Winterhalbjahr mehr als 12 Stunden am Tag die Klinik gar nicht angeflogen ist!
Wenn man rein auf die Flugzeit abstellen würde, wäre es also mit dem Wortlaut des OPS vereinbar gewesen, dass bei einer Notfallsituation zum Beispiel der Helikopter um 0:00 Uhr angefordert wird, sich um 7:00 Uhr auf den Weg macht und um 8:00 Uhr am Krankenhaus ankommt, aber dann die letzte Strecke zum Kooperationspartner in 29 Minuten absolviert.
Dies wäre dann nach der hier im Forum favorisierten Interpretation noch ein „unmittelbarer Zugang zu Notfall Eingriffen“gewesen.
Für mich wäre so etwas untragbar. Es kann so eine Regelung sicherlich auch nicht im Sinne der Kostenträger und auch nicht der Patienten sein.
Jede Medaille hat zwei Seiten und man muss sicherlich beide betrachten und hier diskutieren. Dass durch dieses BSGUrteil einige gut arbeitende Stroke units finanziell in Mitleidenschaft gezogen werden, ist ohne Frage bedauerlich.
Allerdings besteht so ein Risiko eben immer, wenn eine Einrichtung aus privaten finanziellen Interessen die Spielregeln zu sehr zu ihren Gunsten ausdehnen will und eine höchstrichterliche Entscheidung dazu erzwingt.
Mit freundlichen Grüßen
Breitmeier