Hallo zusammen,
kurz vor den Festtagen macht auch der 1. Senat am 18.12.2018 noch einmal Bescherung, spannend für uns insoweit:
1+2 die Frage, ob eine KK nach mehr als 3 bzw. 4 Jahren noch Rechnungen mit ambulantem Potential aufgreifen darf und hier den "Grund für die stationäre Aufnahme" nachfordern kann bzw. bei Weigerung des KH verrechnen durfte Ich bin mal gespannt, ob das BSG hier seine Verkennung des Datensatzfeldes "Grund der Aufnahme" weiter zementiert... Evtl. nutzt man ja auch direkt die Gelegenheit, sich ohne Fallbezug zu den aktuell verkürzten Verjährungsfristen zu äußern.
Ein weiterer Fall befasst sich nochmals mit dem prozessualen Einsichtsrecht der KK in Patientenakten, was ja eigentlich bereits zu Gunsten der KKen geklärt war, gleichzeitig geht es in dem Fall aber auch um Beatmungsstunden, weshalb nich ausgeschlossen ist, dass man hier mal wieder Neues zur "Gewöhnung" erfährt.
MfG, RA Berbuir