Schönen guten Tag,
wie wäre es mit einer großen Bundesbehörde, angesiedelt beim Bundesgesundheitsministerium:
Referat A kodiert bundesweit alle Fälle
Referat B prüft alle Fälle
und Referat C befasst sich mit den Fällen, bei denen A und B zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
In dieser Behörde gehen dann alle Medizincontrolling- und Kodierabteilungen der Krankenhäuser sowie die MDKen auf.
Mal im Ernst: \"Neutralität\" gibt es nicht. Wenn eine Institution mit dem Anspruch auf Neutralität verbunden wäre, dann gäbe es auch keine Möglichkeit mehr, dieser zu widersprechen. Möchtet Ihr das wirklich (außerhalb der Rechtsprechung) ?
Ich wünsche noch einen schönen Tag,