Akutes auf chronisch (terminales) Nierenversagen

  • Hallo Zusammen,
    vielen Dank für die Rückmeldungen.

    Ich würde jetzt folgendes kodieren:
    N18.4, N17.93 plus N99.0

    Soll ausdrücken, das eine Pat. mit chron NV nach einer med. Massnahme jetzt ein ANV hat.
    Die Laborwerte zeigen von Aufnahme bis Entlassung einen entsprechenden Verlauf. Alle Massnahmen zur Therapie des chron. und des akuten NV sind nachvollziehbar.

    Wäre das aus Eurer Sicht so nachvollziehbar?

    VG

  • Hallo aufwunschgeloescht1,

    also die N99.0 würde ich persönlich nicht kodieren,

    denn mit der N1793 zeigen Sie ja eindeutig das ein ANV AKIN 3 vorlag.

    Ob das Nierenversagen durch die OP verursacht wurde ist doch nebensächlich.

    Wenn vor OP die Krea Werte 2,xx und die Gfr von 20 waren und nach der OP evtl. Krea von 4 und mehr und

    die Gfr auf 10 abgesunken dann ist es ein ANV.

    N99.0 besagt Nierenversagen nach medizinischen Maßnahmen. (Nicht AKUTES Nierenversagen n.med. Maßnahmen)

    VG

  • Hallo,

    @S.Poetzsch, leider wird sich bei einer evtl. Prüfung der MDK nicht von der foka-Argumentation leiten lassen, da die N99.0 ja keinen Erlös generiert, zumindest hatte ich da noch keinen Fall, und somit ja im Zweifelsfall "günstiger" ist. Da bliebe dann nur das Thema auf dem Klageweg zu klären.

    @all, ich finde, dass hier zwei Lösungen für die Zukunft möglich wären. 1. Die N99.0 wird einfach ein Zusatzkode (wie rokka schon schrieb) oder 2. Die N99.0 wird unterteilt und erhält Kriterien an die man sich halten kann (und wird wie das ANV auch mit den entsprechenden ccl-Punkten "belohnt"). Oder 3. es wird eindeutig über die DKR geklärt. Ansonsten könnte man noch streiten, ob die Angabe des Stadiums die Krankheit akutes Nierenversagen, nicht näher bezeichnet eben näher bezeichnet, als N99.0 Nierenversagen nach medizinischen Maßnahmen. Hier wird sich wohl rein vom Argumente um die Ohren hauen keine endgültige Lösung finden lassen. Was natürlich ein mögliches Argument für mich wäre. Wenn es zu einer dauerhaften Schädigung der Niere durch die medizinische Maßnahme käme, dann müsste N99.0 quasi ja auch konsequent für alle weiteren Aufenthalte kodiert werden, wo die Niereninsuffizienz die Nebendiagnosendefinition erfüllt. Das würde jedoch niemand tun , sondern spätestens nach drei Monaten auf N18.xx umschwenken, oder? :whistling:


    MfG findus

    MfG findus

  • @ aufwunschgeloescht1: Die Doppelkodierung von N17 und N99 geht nicht, denn N99.0 beinhaltet ja den Warnhinweis " anderenorts nicht klassifiziert". Also entweder ist das Nierenversagen bei N17.9 anderenorts klassifiziert ( was ich kodieren würde) oder nicht.
    Beides geht m.E. Nicht, solange es sich nur um eine Krankheit handelt

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo,

    @S.Poetzsch, leider wird sich bei einer evtl. Prüfung der MDK nicht von der foka-Argumentation leiten lassen, da die N99.0 ja keinen Erlös generiert, zumindest hatte ich da noch keinen Fall, und somit ja im Zweifelsfall "günstiger" ist. Da bliebe dann nur das Thema auf dem Klageweg zu klären.

    MfG findus

    Hallo findus,

    da haben Sie Recht. Genau so wenig, wie SEG-Empfehlungen bindend sind, aber sie können zumindest eine grobe Richtung vorgeben.
    Die DKR regeln prinzipiell schon wann N99.0 zu benutzen ist. DKR D015 besagt, dass (u. a.) N99.0 zu benutzen ist, wenn kein spezifischerer Kode zur Verfügung steht. Hierüber kann man nun wunderbar streiten, finde aber, dass N99.0 ggü. N17.- doch einiges an Informationen verschweigen würde (siehe Beitrag oben).

    Hallo aufwunschgeloescht1,

    schließe mich Herrn Breitmeier an. N99.0 können Sie nicht in Verbindung zu N17.- angeben, siehe Exkl. von N17-N19.

    LG

  • Guten Tag!

    Nach Nephrektomie kommt es zu einem passageren Kreatininanstieg (von 0,93 auf max. 1,53mg/dl, zuletzt 1,37).

    Gestritten wird ob N17.9 oder N99.0 korrekt ist. Fall aus 2014.

    Kann man hier überhaupt von einem akuten Nierenversagen sprechen?

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Hallo,

    wenn kodierbar, dann N17.9 in Kombination mit Y-Kode. Ob ein ANV vorgelegen hat, muss anhand der Doku beurteilt werden. Die Kodierempfehlung der nephrologischen Fachgesellschaft hilft hier u.U. weiter. (Ist im Netz zu finden, habe sie gerade nicht parat)

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Kodierung Akutes Nierenverschlechterung bei terminaler Niereninsuffizienz

    Liebes Forum,

    ich versuche dieses Thema erneut zu beleben. DKR006e, auch die KDEs und Schlichtungsausschüsse gehen grundsätzlich nicht auf die Problematik ein bzw. stellen etwas klar.

    DKR006e a) es gibt keine eigene Schlüsselnummer für akut auf chronische Niereninsuffizienz b) es gibt keine gegenteilige Anweisung unter N17.xx c) weder im Alphabetischen Verzeichnis noch als Klammer im Hauptbegriff aufgeführt

    Auch bei der COPD gibt es eine Exacerbation beim schlechtesten Stadium (J44.10) und ehrlich gesagt, ist hier der Mehraufwand auch meist "nur" die intensivierte/vermehrte bereits bestehende Therapie, Medikamenten- oder Dosisanpassung.

    So ein "Exacerbations-ICD" liegt bei der N18.5 nicht vor. Hier ist die Akuttherapie meist auch "nur" die die intensivierte/vermehrte bereits bestehende Therapie, Medikamenten- oder Dosisanpassung.

    Ich möchte es nicht bagatellisieren, da wir von schwer kranken Menschengruppen sprechen. Ich versuche ausschließlich einen objektives Bild einzunehmen.

    Darf ich die N17.xx bei der N18.5 kodieren oder nicht? Wenn ja, was muss Voraussetzung dafür sein? Wenn nein, was spricht explizit nicht dafür?

    Der MD streicht die N17.xx grundsätzlich als Hauptdiagnose bei vorliegen der N18.5 und fordert die N18.5 als HD, auch wenn der Patient zusätzlich oder zuvor noch gar nicht dialysiert wurde.

    Viele Grüße aus Berlin

  • Hallo J. Westphal,

    eine akute Verschlechterung einer chronischen Niereninsuffizienz wird mit N17 + N18 kodiert. Letztlich ist die Frage, ob der behandelnde Arzt eine akute Verschlechterung sieht, die dann die Kriterien der N17 erfüllt.

    Viele Grüße