Hallo Anne,
im ersten Satz heißt es doch: "mit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekanntem Malignom".
Wenn die Patienten mit pathologischer Fraktur aufgenommen werden und erst in diesem Aufenthalt die Malignom-Diagnose gestellt wird, greift das Urteil des Schlichtungssausschusses nicht. HD ist dann die Diagnose mit dem meisten Ressourcenaufwand.
Ihre 2. Konstellation: Patient war zur Tumortherapie in einer anderen Abteilung und erleidet dort eine Fraktur: hier kann nach allg. Haupt- und Nebendiagnosendefinition die Fraktur doch nicht die HD sein. Auch hier greift der Beschluss des Ausschusses nicht, oder verstehe ich hier etwas nicht?
Gruß
S. Stephan