Hallo Frau Peter,
ist Ihre Anlage tatsächlich die Version des GKV-Spitzenverbandes mit Stand 31.3.2020 (s. S. 2/19 unten)?
Viele Grüße
Medman2
Guten Tag,
ich habe nur die angefügte Version vom 10.2.2020. Haben Sie etwas neueres mit Stand 31.3.2020?
Meine Frage hat sich noch nicht geklärt. Diese SN des GKV Spitzenverbandes widerspricht doch Herrn Horndaschs Ansicht oben: "Also nehmen Sie alle Rechnungen des 1. Quartals 2020, die Sie an die KasseXY geschickt haben. Entscheidend ist das Datum. Von diesen Rechnungen darf die KasseXY 5% prüfen."
Es macht im 1.Quartal einen erheblichen Unterschied aus, ob zu den 5% nur 2020er Rechnungen zählen oder auch die 2019er.
Selbsterklärend, dass wir zunächst mit den Kassen das Gespräch suchen, bevor wir Prüfaufträge ablehnen oder klagen.
Mit freundlichem Gruß, Susanne Peter