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    Welche Begründung hat denn der MD?

    Hallo,

    fordert der MD denn eine FZ oder steht da (nur) "es handelt sich bei Fall 2 um eine Komplikation zum Fall 1"? Denn oft hält sich der MD aus der FPV raus, urteilt nur medizinisch, und nur der Kostenträger fordert aufgrund dieser MD-Aussage eine Fallzusammenführung. Auch gern mal über den Jahreswechsel, bei *-DRG oder auch außerhalb der OGVD.

    Wenn ja: Wir stimmen dem Gutachten des MD zu, leider verbieten aber die Regelungen der FPV in §123 eine Fallzusammenführung aus formellen Gründen. :P

    Gruß

    zakspeed

  • Hallo,

    Ihre Wortmeldung hat mich gerade schmunzeln lassen. Ich habe aktuell nur den LB vorliegen, werde aber Montag einmal mir das Gutachten aus dem Portal ziehen, eben um genau auch danach zu schauen.

    Danke für die Vorlage zum Bestreiten der Kassenentscheidung mit einem Zwinkern,

    Liebe Grüße

    Cyre

  • Guten Morgen in die Runde,

    ich habe nun das Gutachten vorliegen und unser MD nimmt nicht nur medizinisch Stellung, sondern sieht die FZL aufgrund der Komplikationen als gegeben an:

    Es ist ja unstrittig, dass der zweite Aufenthalt aufgrund von Komplikationen des 1. Aufenthalts verursacht wurde, allerdings ist der Knackpunkt "innerhalb der oGVD".

    Und hier bin ich ja selbst auch ins Straucheln gekommen, da ich mit "Belegtagen" gezählt habe und es mir schlichtweg entfallen war, dass im FVP von "Kalendertagen" die Rede ist.

    So, nun muss ich das im Erörterungsverfahren der Kasse klar machen :-(. Also neben den Patentenunterlagen *hust* auch den §2 FVP mitschicken.

    Und wieder einmal - so viel zur Qualität der Gutachten. Bei uns Häufen sich die Fälle, in denen die Gutachten ein wenig "oberflächlich" sind, um es einmal nett auszudrücken. Im Bestreiten können wir dann die Kasse überzeugen, aber in die Prüfquote zählen die Fälle ja trotzdem mit rein. Prima.

    Liebe Grüße aus Sachsen

    Cyre

  • Hallo Cyre,

    stimmen Sie doch dem Gutachten zu und teilen der Kasse mit, dass Ihr zertifizierter Grouper nach §1(6) der FPV (einen solchen muss ja auch die Kasse nutzen) einfach die Fallzusammenführung technisch nicht verarbeiten kann, und ob die Kasse da evtl. unterstützend tätig werden möchte.

    Wenn dieser süffisante Hinweis nicht ausreicht, fahren Sie schwerere Geschütze auf: Fragen Sie die Kasse, ob tatsächlich von dort aus ein Verstoß gegen die geltenden Abrechnungsregeln der FPV verlangt wird, auf welcher Rechtsgrundlage dieses erfolgt und ob das Aushebeln von geltenden Verordnungen auch für andere Sachverhalte gelten wird (z.B. hinnehmen von Verlegungsabschläge für Aufnahmen innerhalb von 24h bei vorheriger regulärer Entlassung).

    Viel Erfolg, auch wenn es nervt, es ist halt auch mal eine sportliche Herausforderung. Welche Kasse ist es denn, oder evtl. eine externe Rechnungsprüfung?

    Gruß

    zakspeed

  • Guten Morgen,

    natürlich nervt es - aber mehr unter dem Aspekt der Prüfquote / Strafzahlung und allgemein "Qualität" der meisten Gutachten. Die "Auseinandersetzung" an sich finde ich spannend und irgendwie auch das gewisse Etwas an meinem Job (Kodierer).

    Da es sich um eine große Kasse (*O*+) handelt, mit welcher wir eigentlich gute Kontakte haben, möchte ich nicht die große Kanone auspacken, sondern werde freundlich auf den FPV verweisen und den Punkt mit den "Kalendertagen", über den ich selbst gestolpert bin, noch einmal heraus streichen.

    Liebe Grüße in die Runde

    Cyre

  • Guten Morgen,

    der Hinweis auf den zertifizierten Grouper ist nicht hilfreich, denn Angaben zur FZF ermittelt der offizielle Teil des Groupers gar nicht. Die Betrachtung mehrerer Aufenthalte ist eine Funktion des KIS und wird in eigener Verantwortung programmiert, wobei Fehler natürlich nicht auszuschließen sind, aber nach so vielen Jahren in der Regel erkannt und behoben sein dürften.

    So ist es für mich auch immer wieder erstaunlich, wie dieses Verweildauerproblem nach fast 20 Jahren G-DRG immer noch für unzutreffende Beanstandungen sorgt! Auf die verschwurbelte Formulierung in der 1. FP-Verordnung hatte ich damals schon aufmerksam gemacht. Das Problem besteht nämlich darin, dass auch bei einer Wiederaufnahme am letzten Tag der oGVD, also noch innerhalb der oGVD, KEINE Fallzusammenführung möglich ist! Die Bemessung nach der Zahl der Kalendertage ist um einen Tag kürzer als die Verweildauer. Hier mal ein für diesen Fall angepasstes Schema aus meinem Grundlagenseminar, was den Zusammenhang anschaulich macht. Ihre Software arbeitet hier offensichtlich korrekt.


    Viel Erfolg bei der Erörterung!

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Hallo Herr Bartkowski,

    da muss ich Ihnen widersprechen, zumindest unser Grouper lässt eine FZ technisch nur bei Rückverlegungen, 30 Tagen M in O oder halt innerhalb der VWD zu, bei Fallkopplung außerhalb der 30 Tage, Jahreswechsel oder halt OGVD kommt es zu nicht lösbaren Fehlern, die auch nicht ausgetrickst werden können. Da die Abrechnung auf dem Grouper basiert, kann dieser auch nicht manuell umgangen werden.

    Gruß

    zakspeed

  • Sehr geehrter Herr Dr. Bartkowski,

    vielen Dank für Ihren Beitrag und das Schema.

    Für die Erörterung werde ich mir jetzt erst einmal noch ein wenig Zeit - im Rahmen der Frist - nehmen.

    Auf jeden Fall ist die Problematik Kalendertage / Belegtage bzw. Verweildauer jetzt bleibend in meiner Erinnerung. Zumindest dafür war das Gutachten gut.

    Allen eine schöne Restwoche.

    Mit windigen Grüßen aus Sachsen

    Cyre

  • @ zakspeed

    Hallo,

    ich verstehe nicht, wogegen Sie widerspechen!

    Sie müssen unterscheiden, was die zertifizierten Teile der Grouper-Software sind und was Ihr Softwarehaus dazuprogrammiert hat. Bereits die Eingabemaske gehört dazu. Die von Ihnen beschriebenen Funktionalitäten sind natürlich wichtig und offenbar auch korrekt implementiert, doch dies wird meines Wissens nicht im Rahmen der Grouper-Zertifizierung geprüft.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Ich bin da im engen Austausch mit meinem MD (Hessen). Wir haben immer um die 60% erfolgreiche Gutachten. Bei "nur" 25.000 Krankenhausrechnungen reichen aber eine einstellige Anzahl Gutachten für einen ganzen Prozentpunkt drüber oder drunter aus.
    Und wir erleben es relativ häufig, dass wir mit kurzen Erörterungen mit den Kostenträgern (sogar ohne die Unterlagen vorzulegen) das Gutachten zu unseren Gunsten gedreht bekommen haben. Der Makel des negativen Gutachtens bleibt.

    Wir sammeln diese Fälle. In Q4/2022 haben wir 62,5% aller Gutachten gewonnen. Das ist mega. In Q1/2023 kann ich es noch nicht beurteilen wohin die Reise geht.

    Ein paar Beispiel:
    • Unterlagen wurden vom MD (!) vertauscht bei Namensgleichheit. Ich erhalte 2 negative Gutachten...
    • Foka-Ausschuss war dem Prüfer (scheinbar) nicht bekannt. Das kann menschlich passieren. Aber dafür muss es doch eine Hintertür geben
    • MD übersieht Unterlagen, die der Doku aber beilagen... kann ich da etwas für?
    • MD behauptet wiederholt, dass für die Sepsis ein Intensivaufenthalt stattgefunden haben muss... das stimmt so schlichtweg nicht.
    • Auslegungshinweise DRG-Fachgruppe des Bundesverband Geriatrie wird vom Prüfer nicht berücksichtigt

    So etwas nervt einfach tierisch, hält uns alle auf und motiviert die Kodierer und alle an der Behandlung / Dokumentation beteiligten Mediziner, Therapeuten und Pflegekräfte (m/w/d) nicht grade...