Hybrid DRG Stationär Begründen?

  • Guten Morgen,

    Ich bin langsam völlig verwirrt was die Hybrid DRG, AOP und Kontextfaktoren angeht.

    Als Beispiel:

    Leistenhernien OP
    1 Tag Verweildauer
    ist normalerweise AOP und muss stationär begründet sein (Kontextfaktor)


    Jetzt landet der Fall ja in eine Hybrid DRG.
    Braucht der immer noch ein Kontextfaktor oder eine stationäre Begründung?
    Muss ich den in AOP ggf. wandeln??

  • Hallo,

    wir schreiben dennoch eine MBeg mit einer stationären Begründung.

    Manchmal stellen sich die Kassen leider dumm ... um alle möglichen Irrtümer aus der Welt zu schaffen schreiben wir eine stationäre Begründung.


    LG

  • Hallo,

    Also muss es einen Grund geben?
    Und wenn keine Begründung vorliegt?
    Ich weis das die Kassen Häusliche Unterversorgung nicht als stationär Begründet ansehen, leider.

    Also eine MBEG schreiben ist nicht das Problem.
    Aber meine Frage muss ich das Begründen, da ja eigentlich keine "Normale" DRG erzeugt wird, sondern eine Hybrid DRG!

  • Hallo,

    bei einer Hybrid-DRG ist es egal, ob der Fall stationär oder ambulant erbracht wird. Das war ja genau so beabsichtigt.

    Das ist in der Hybrid DRG Umsetzungsvereinbarung klar geregelt.
    §1 Abs.4: "Eine Abrechnung für die in der Anlage 1 der Hybrid-DRG-Verordnung genannten Leistungen über die Vergütungssystematik für Leistungen des Vertrages nach § 115b SGB V ist ausgeschlossen."

    Viele Grüße
    MedCo07

  • Hallo,

    um das Gesagte von MedCo07 noch ein wenig zu übersetzen - Nein, Sie müssen bei einer Hybrid-DRG keine MBEG (Begründung für stationär) schreiben, da Sie denselben Erlös haben, ob der Patient nun am OP-Tag entlassen wird oder eine Nacht bleibt. Im Grunde haben Sie höhere Kosten bei gleichem Hybrid-Erlös.

    Erst wenn der Patient länger als 1 BT bleibt und damit aus der Hybrid-DRG wieder heraus fällt, müssen Sie ggf. begründen, wieso der Eingriff überhaupt stationär erfolgt ist und dann ggf. so lange im KH verbleiben musste.

    So aktuell unser Vorgehen. Ob die Kassen ggf. ab 1.5. - wenn dann auch die Hybrid-Rechnungen eintreffen - ggf. dennoch eine Begründung einfordern muss man sehen. Möglich ist ja Alles.

    Kleine Ergänzung noch: Kontextfaktoren für AOP-Katalog sind nicht deckungsgleich mit Kontextfaktoren Hybrid-DRG. ;)

    Mit lieben Grüßen aus Sachsen

    Cyre

  • Hallo zusammen,

    was passiert, wenn wir eine Leistung aus dem Hybrid-Katalog stationär mit einer Verweildauer von 2 Tagen abgerechnet haben und der MD die Verweildauer um einen Tag kürzt.
    Resultiert dann die DRG mit uGVD-Abschlag oder die Hybrid-DRG?

    Gruß,
    S. Stephan

  • Hallo,

    der Grouper wird Ihnen - wenn Sie die Bedingungen erfüllen - die Hybrid-DRG ermitteln.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Moin,

    s.a. aktueller Entwurf Nachtrag 301:

    "Wird ein stationärer Fall im Rahmen einer Einzelfallprüfung zu einem Hybrid-DRG-Fall ist der stationäre Fall analog der bisherigen Vorgehensweise zu stornieren, das VKZ 35 wird um HybridDRG-Fälle ergänzt."

    VG

    Grüße aus dem Salinental

  • Guten Tag alle zusammen,

    ich wollte nur kurz anfügen, dass unser Haus bereits jetzt schon Hybrid-DRG Fälle abrechnet. Wir schreiben in diesen Fällen keine MBEG, da, wie Cyre schon schreibt, derselbe Erlös resultiert, egal ob der Patient am OP-Tag entlassen wird oder eine Nacht bleibt. Die Kassen haben die Rechnungen (Zwischenrechnung) bisher anstandslos bezahlt, Begründungen wurden nicht angefordert.

    Viele Grüße

    codification

  • Hallo liebes Forum,

    es gibt ja nun den neuen Aufnahmegrund für die Hybrid DRGs. Warum steuert der Grouper weiterhin die Hybrid DRG an, wenn der Patient als Notfall aufgenommen wird. Die Hybrid DRGs gelten doch nur für Elektivpatienten oder nicht?

    VG, aus dem eisigen Berlin