Hallo Forum,
liegt bei folgendem Fall die Notwendigkeit einer Fallzusammenführung vor ?
Pat. wird eine Woche stationär behandelt und geplant nach Hause entlassen. Innerhalb von 24 Stunden wird er in einem anderen DRG-Bereich, aber im gleichen Krankenhaus erneut stationär aufgenommen. Der Grund für die erneute Aufnahme ist jedoch nicht identisch mit der ersten Behandlung (also keine gleiche Basis-DRG), auch Komplikationen sind medizinisch ausgeschlossen. Beide Behandlungen werden in der Partition \"M\" kodiert.
Wie wird korrekt abgerechnet (1 Fall oder 2 Fälle, Abschläge bei Nichterreichung der unteren Grenzverweildauer oder Bezug auf mittlere Verweildauer) ?
Wir wollen zwei isolierte Behandlungen abrechnen und trotz der Unterschreitung der 24 Stunden Frist die Abschläge nicht auf die mittlere Verweildauer beziehen. Wir haben regulär entlassen und diese Entlassung mutiert aus unserer Sicht definitionsgemäß nicht zu einer Verlegung. In den Abrechnungsbestimmungen wird in diesem Zusammenhang immer von einem anderen (!) Krankenhaus gesprochen. Dies liegt hier ja nicht vor.
Die KK wünscht übrigens eine Fallzusammenführung.
Vielen Dank und viele Grüße
Elrip