Hallo liebes Forum,
Problem 1:
Wir haben u.a. eine Kinderstation, größtenteils Patienten mit Gastroenteritis, Bronchopneumonie, Pseudokrupp, SHT/Gehirnerschütterung etc.
nun haben wir massivste Geldrückforderungen durch die Krankenkassen wegen der Angabe der Nebendiagnose R63.3 (Nahrungsmittelverweigerung/-schwierigkeit) vom Jahr 2004 - müssen wir das einfach so hinnehmen? Hat jemand Erfahrungen?
In den Kodierrichtlinien steht ja nur die Regel mit den Symptomen als eigenständiges, wichtiges Problem. Gibts vielleicht noch eine andere?
Problem2:
betrifft die Kodierung eines Schädelhirntraums bzw. Gehirnerschütterung, Verweildauer bei uns max. 4 Tage. Wann darf ich welche Diagnose kodieren?
S09.7 (SHT) fällt in X60A
S06.0 (Gehirnerschütterung) in B80Z
Der Erlösunterschied ist enorm!
Haben auch hier massivste Rückforderungen, sollen anstelle des SHT eine Gehirnerschütterung kodieren.
Bitte entschuldigt diese Fragen, bin leider ein medizinischer Leihe!!
Für eure Hilfe bedanke ich mich im Voraus.