Zitat
Original von Bürgstein:
Wie reagiert die erwähnte Kasse auf Ihren Widerspruch
Hallo Herr Bürgstein,
wir haben der KK mitgeteilt, dass sie bei etwaigen Zweifeln an der Notwendigkeit einer stationären Behandlung doch bitte den MdK einschalten und mit der entsprechenden Prüfung beauftragen möge. Haben vom MdK noch nichts gehört. Widerspruch würden wir dann erst gegen ein entsprechendes MdK-Gutachten einlegen.
Zitat
Original von Bürgstein:
bzw. welche rechtlichen Grundlagen führt sie über das oben zitierte Urteil hinaus an?
keine
:d_neinnein:
Wünsche noch einen schönen Tag