Hallo,
bisher haben wir die Grenzverweildauern der A und B Fallpauschalen immer addiert und dann erst tagesgleich abgerechnet. Nun habe ich im "Handbuch zur Abrechnung von Krankenhausleistungen" (Scheinert et all.) gelesen, dass bei dieser Berechnung aber ein Tag abgezogen werden müsse (GVD gesamt = GVD A + GVD B - 1). Das hieße z. B. bei den FP 17.071 und 17.072 das bereits ab dem 46. Tag und nicht erst ab dem 47. Tag tagesgleich abgerechnet werden dürfte. Von der Logik her macht das auch Sinn. Hat jemand Erfahrungen damit gemacht, wie die Krankenkassen darauf reagieren?
Schönen Gruß
H. Hypki