- Offizieller Beitrag
Zitat
Original von papiertiger:
Wir bleiben, wenn benötigt, bei der T81.0, da selbst ein zertifizierter Grouper diesen Kode auswirft, wenn nach \"Blutung nach Eingriff\" gesucht wird.
Guten Tag,
nur zur kurzen Klarstellung:
Ein Grouper wirft Ihnen keine verbindlichen und immer korrekten Kodes aus. Die Zertifizierung betrifft das Grouping und niemals eine Kodierung, da sich der Grouper hierum gar nicht kümmert. Sie können ggf. eine Kodier-Software von der Grouperoberfläche aus starten, diese ist aber nicht \"zertifiziert\". Die Zuordnung eines T-Kodes bei Blutung im Hals ist eine Thesauruszuordnung. Die Thesauri der verschiedenen Softwaren unterscheiden sich und es muss letztlich immer noch der zugeordnete Kode inhaltlich geprüft werden.
Wenn Sie weiterhin den T-Kode benutzen wollen, machen Sie es. Eine verbidliche \"Legitimation\" über Ihre Software ist aber keinesfalls gegeben.
Der T-Kode ist in meinen Augen im Sinne der neu formulierten Komplikationsregel nicht vertretbar. Dass ich mit der Meinung und Kodezuordnung des InEK nicht wirklich einverstanden bin, habe ich oben beschrieben.