Sehr geehrtes Forum,
nach einer Diskussion mit dem MDK möchte ich noch einmal eine Frage stellen, die sicher schon öfters dikutiert worden ist.
Im Rahmen einer Synkopendiagnostik wird bei einem Patienten ebenfalls eine Duplexsonographie durchgeführt und eine Stenose der A.carotis interna festgestellt. Der Befund stellt keine OP-Indikation dar. Es erfolgt die prophylaktische gabe von ASS oder Iscover sowie eines Lipidsenkers. Als Nebendiagnose wird die I65.2 kodiert. Diese Kodierung wird in den meisten Fällen vom MDK nicht anerkannt, mit der Begründung, daß keine Therapie sondern nur prophylaktische Massnahmen erfolgen.
Welche Meinung besteht bei den Forummitgliedern? :augenroll:
Die nächste Frage ist ähnlich. Wenn Patienten mit Falithrom auf Grund einer Herzrhythmusstörung behandelt werden, wird diese als Nebendiagnose kodiert (I48.-). Ein Kontroll-EKG wird in der Regel angefertigt. Der MDK streicht auch diese Nebendiagnose mit der Begründung, daß die Z92.1 kodiert werden muß. Eine eindeutige Aussage und Begründung zu dieser Frage habe ich bisher noch nicht gefunden.
Vielen Dank für die Hilfe
K. Dittrich