Hallo Forum!
Die Kostenträger bzw. der MDK reagieren bei uns nun folgendermaßen:
Wenn bei den MDK-Begehungen seitens des MDK z.B. Nebendiagnosen gestrichen werden und es zu einer Veränderung der DRG mit Minderung des Rechnungsbetrages käme, wir unsererseits jedoch Nebendiagnosen \"nachmelden\", weil sie nach Durchsicht der Akte nicht kodiert waren, jedoch vorlagen, sagt der MDK-Gutachter: Ich darf das nicht ins Gutachten reinschreiben!
Somit schreibt er - obwohl neue Erkenntnise vorliegen bzw. neue Diagnosen vorliegen - ein Gutachten mit veränderter DRG. Es kommt formal zu einer Minderung des Rechnungsbetrages --> keine 100 Euro.
Wir sollen daraufhin unsere Rechnung stornieren und eine neue Rechnung (mit neuem Zahlungsziel) stellen.
Nun stellen sich mir folgende Fragen:
Ist der MDK an die konkrete Fragestellung der Kasse gebunden (und darf nicht den gesamten - vorliegenden - Behandlungsfall prüfen)?
Darf der Gutachter meine Einwände bezüglich einer geänderten Kodierung einfach übergehen und ein \"Scheuklappen-Gutachten\" erstellen?
Vielleicht hat jemand Ideen hierzu?