Hallo Frau Seiffert-Schuldt,
zahlen denn die Kassen die Aufwandspauschale? Wir persönlich hätten ja schlechte Karten gegen eine Zahlungsverweigerung anzustinken, wenn unsere Anwaltskanzlei die Rechtsauffassung der Kassen mitträgt. Ein unnützes Aufblähen der offenen Forderungen wollten wir daher vermeiden.
MfG di-stei