Hallo Forum!
Wir haben bei der letzten MDK-Begehung folgenden Fall zur Prüfung gehabt:
Pat. vom 28.01.09 - 30.01.09 und vom 15.01. - 16.01.09 stationär
Nun hat die KK die Fälle zur Prüfung der Fallzusammenführung dem MDK als Auftrag erteilt.
Ergebnis: Die Fälle sind nicht zusammen zu führen!
Nun würde mich interessiern ob ich nun auch 2 x die 100 Euro abrechnen darf oder nur einmal? Die KK sagt es dürfen nur 1 x die Aufwandspauschale abgerechnet werden, weil es sich ja nur um 1 Prüfauftrag handelt.
Ich hoffe es kann mir jemand weiter helfen.
Mfg
K. Weihs