Hallo liebes Forum,
ich habe folgenden Fall:
Eine private Krankenkasse hat einen stationären Fall auf sekundäre Fehlbelegung geprüft und wir mussten (leider) auf einen Verweildauertag verzichten. Nun meint, die Krankenversicherung, da wir auf einen stationären Tag verzichtet hätten, müssten wir auch die Wahlleistungen (1-Bettzimmer) um diesen Tag reduzieren.
Ich kann mich mit dieser Meinung nicht ganz einverstanden erklären.
Hat jemand von Ihnen schon Erfahrungen mit dieser Forderung und wie kann ich hier gut argumentieren?
Gruß und vielen Dank!!
mabu