Überschreitung OGVD gesunde Säuglinge

  • Guten Tag,
    auch ich denke, dass ein Aufenthalt von mehr als 6 Tagen von den wenigsten Frauen / Müttern von vorneherein so geplant wird und demzufolge die Versorgung der \"Rest-familie\" und des Neugeborenen organisiert wird.
    Und welche Klinik macht denn schon im Vorfeld auf mögliche Komplikationen in solcher Dringlichkeit aufmerksam, dass es die Schwangere merkt?
    Denn wenn sie es merkt, dann ist sie sofort in der Nachbarklinik, die keine \"Solchen \" Komplikationen hat.

    oder habe ich da was übersehen?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Schönen guten Tag allerseits.

    Zu der Z76.2:
    Die angaben unter Z76.2 sind eine Aufzählung (noch dazu beispielhaft), was bedeutet, dass die Erfüllung eines der aufgezählten Kriterien für die Verschlüsselung reicht. Und um eine \"Betreuung des Säuglings wegen Krankheit der Mutter\" handelt es sich ja nun mal bei dieser Diskussion. Und auch ein Neugeborenes ist ein Säugling, so dass ich hier keinerlei Abgrenzung zwischen \"extra aufgenommen\" und \"im Krankenhaus geboren\" sehen kann.

    Zu Herrn Bauer:
    Das \"Kulanz\"-Argument ist zwar nett gemeint, aber ich schließe mich der Ansicht an, dass eine Krankenkasse eine Leistung auf \"Kulanzbasis\" gar nicht erstatten darf. Die \"Kulanz\" besteht wohl auch eher darin, dass die Krankenkassen sehr wohl wissen, dass erstens die Krankenhäuser dafür sorgen würden, dass der Ärger der Eltern über die Entlassung des Säuglings ohne die Mutter auf die Kassen zurückfallen würde und dass zweitens eine Haushalthife teurer wäre.

    So lange es zu diesem Punkt keine Regelung gibt und die Krankenkassen ein nicht entsprechende Leistung auf diese Fälle anwenden, so lange stehe ich auf dem Standpunkt, dass ein Neugeborenes entweder die Mutter braucht, oder behandelt werden muss (auch die \"künstliche\" Ernährung ist eine Behandlung!) Und sofern die Aufenthaltsdauer der Mutter absehbar ist, halte ich eine Trennung des Neugeborenen von der Mutter für medizinisch schädlich und ethisch nicht vertretbar.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag

  • Hallo Herr Schaffert,

    eigentlich wollte ich das Thema jetzt auch mal für mich gut sein lassen, aber eine Frage stelle ich mir immer noch:

    Wieso reiten Sie (oder auch andere Mitglieder im Forum) immer auf der Unzertrennlichkeit zwischen Mutter und Kind herum? Was geschieht denn, wenn sich Kinder(intensiv)abteilung und Entbindungsstation nicht im gleichen Krankenhaus befinden (gar nicht so selten!). Wird dann für die Mutter bzw. das Kind eine DRG generiert (trotz fehlender Fachabteilung), anstelle sie als Begleitperson abzurechnen? :devil:

    Und wir wollen hier ja allgemeine Fälle diskutieren, sicherlich wird es immer begründete Ausnahmen in beide Richtungen geben (kein Vater vorhanden, Mutter kann sich nicht um Kind kümmern usw., aber auch: Vater nimmt das Kind mit nach Hause). Und dann muss sollte der Einzelfall ausschlaggebend für die Bezahlung sein, sich dann auf stur zu stellen ist auch nicht fair.

    es grüßt

    der Bauer

  • Guten Tag zusammen,

    ich verfolge gespannt die Diskussion. Die Definiton Begleitperson trifft m.E. tatsächlich nicht auf ein Neugeborenes zu. Aber mal abgesehen davon, sind wir wirklich schon so weit, dass wegen ein paar Tage ( ich meine nicht die Fälle mit sehr langen KH-Aufenthalt der Mutter) der gesunde Menschenverstand fast schon auf der Strecke bleibt und nur noch die Bürokratie zählt? Es wird sicher kein KH absichtlich die Mutter solange stationär behandeln, damit das Neugeborene über der OGVD liegt und Zuschläge berechnet werden können.

    gruß bewe

  • Ich verstehe sinnigerweise unter der Bezeichnung \"Begleitperson\" jemanden, der einem Angehörigen im Krankenhaus hilft oder ihre Anwesenheit aus sozio-biologischen Gründen erforderlich ist (Kind krank, Mutter als Begleitperson). Die Konstellation \"Mutter nach der Entbindung noch nicht entlassen, obwohl die OGVD bei Säugling-DRG überschritten\" fällt daher nicht unter diese Definition. Daher ist es in diesem Zusammenhang ein Unsinn, den Säugling als Begleitperson titulieren zu wollen.

    Gruß
    Ordu

  • Hallo Forum,

    ein Kollege hat mich auf folgendes Urteil aufmerksam gemacht:

    Mit einem für den Krankenhausbereich erfreulichen Urteil vom 22.02.2007 (S 11 KR 539/05) hat das Sozialgericht Koblenz einen Rechtsstreit zur Abrechnung der Zuschläge bei Überschreiten der oberen Grenzverweildauer für gesunde Neugeborene zugunsten des Krankenhauses entschieden. Die unterlegene DAK hatte sich geweigert, die OGVD-Zuschläge für die Versorgung des gesunden Neugeborenen zu zahlen und hatte stattdessen die Vergütung mit dem Zuschlag für Begleitpersonen in Höhe von 45,-- € pro Tag angeboten.

    In der mündlichen Verhandlung wurde deutlich, dass sich die 11. Kammer des Sozialgerichts Koblenz bei ihrer Entscheidung insbesondere auch von der Begründung zur geplanten Änderung des § 197 RVO durch das GKV-WSG hat leiten lassen.


    Aus dieser Begründung wird deutlich, dass der Gesetzgeber hier keine erst ab 01.04.2007 (geplantes Inkrafttreten der Gesetzänderung) eintretende Änderung der Rechtslage herbeiführen möchte, sondern nur eine klarstellende Harmonisierung des versicherungsrechtlichen Anspruchs mit den Abrechnungsregeln nach KHEntgG bzw. FPV auch für die vor dem 01.04.2007 abgerechneten Fälle der Versorgung gesunder Neugeborener vornehmen will. Ansonsten hätte es auch der Hinweise in der Einleitung zu dieser Begründung (Einführung der Fallpauschalen-Vergütung im Jahr 1995) nicht bedurft.

    Der Vorsitzende Richter der 11. Kammer des Sozialgerichts Koblenz hat in der mündlichen Verhandlung unter Hinweis auf eine frühere BSG-Rechtsprechung darauf hingewiesen, dass die nicht mögliche Entlassung des gesunden Neugeborenen ohne die Mutter einen Anspruch auf Krankenhausbehandlung begründe.


    Das Sozialgericht Koblenz hat das vorbezeichnete Urteil auch in Kenntnis einer anders lautenden Entscheidung des Sozialgerichts Aachen vom 05.02.2007 (S 4 KR 81/06) getroffen. Das Sozialgericht Aachen hatte unzutreffender Weise auf § 197 Satz 1 RVO als Anspruchsgrundlage für die Abrechnung der OGVD-Zuschläge abgestellt und das Vorliegen der Voraussetzungen im Hinblick auf die bestehende Befristung des Anspruchs in der bisherigen Fassung des § 197 Satz 1 RVO abgelehnt. Nach unseren Informationen soll zwischenzeitlich auch eine Entscheidung des Sozialgerichts Hamburg zugunsten des klagenden Krankenhauses vorliegen. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht veröffentlicht.


    Erfreulich ist, dass mit dem vorbezeichneten Urteil des SG Koblenz vom 22.02.2007 nunmehr eine erste erstinstanzliche Entscheidung in Rheinland-Pfalz zu dieser landesweit streitigen Abrechnungsfrage vorliegt. Das Sozialgericht hat die Sprungrevision zum Bundessozialgericht ausdrücklich zugelassen. Es ist davon auszugehen, dass die unterlegene Krankenkasse gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen wird.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Guten Tag zusammen,
    leider muß ich aus aktuellem Anlass den Thread nochmal weiterführen.
    Eine KK hat uns ein Urteil vom SG Aachen geschickt. Dies ist vom 05.02.07, allerding ist dies Urteil mit dem Vermerk nicht rechtskräftig versehen.
    Gibt es zu dem Urteil SG Koblenz einen link?

    Anmerkung: Irgendwie nimmt die Diskussion über gesunde Neugeborene als Begleitperson Dimensionen an und es kommen Argumente, die nicht mehr nachvollziehbar sind. Wenn ich mir nur vorstellen muß, das mein Kind ohne mich hätte nach Hause müssen...., ehrlich gesagt, graust mich diese Vorstellung.

    gruß
    bewe

  • Hallo bewe,

    Zitat


    Original von bewe:
    Guten Tag zusammen,
    leider muß ich aus aktuellem Anlass den Thread nochmal weiterführen.
    Eine KK hat uns ein Urteil vom SG Aachen geschickt. Dies ist vom 05.02.07, allerding ist dies Urteil mit dem Vermerk nicht rechtskräftig versehen.
    Gibt es zu dem Urteil SG Koblenz einen link?

    Link habe ich auch keinen, aber das Prädikat \"nicht rechtskräftig\" haben alle zu diesem Thema bisher ergangenen erstinstanzlichen Urteile gemein.

    Zitat


    Anmerkung: Irgendwie nimmt die Diskussion über gesunde Neugeborene als Begleitperson Dimensionen an und es kommen Argumente, die nicht mehr nachvollziehbar sind. Wenn ich mir nur vorstellen muß, das mein Kind ohne mich hätte nach Hause müssen...., ehrlich gesagt, graust mich diese Vorstellung.

    Es ist mir in dieser Diskussion gelungen, mich weniger und seltener zu äußern, als es in den Fingern juckte - diese Anmerkung kann ich aber einfach nicht stehen lassen.

    Tenor der Diskussion aus Kassensicht war stets, dass die Trennung von Mutter und Säugling tabu ist bzw. dass sie nicht verlangt wird (auch wenn manch junger Vater behauptet, er könne die Versorgung auch leisten). Es geht nur darum, wie die zweifelsfrei erbrachte und nicht in Abrede gestellte Leistung (Versorgung des Neugeborenen nach Überschreiten der OGVD) des Krankenhauses angemessen vergütet werden soll/kann/muss.

    Diese Diskussion ist beileibe schon schwierig genug, bitte lassen Sie uns auf jede Polemik (ohne jede Grundlage) verzichten...

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Irgendwie wundert es mich nicht, dass Deutschland inzwischen zu den kinderfeindlichsten Ländern gehört. Auch wir hatten schon das Begleitpersonangebot der großen grünen Kasse auf dem Schreibtisch.

    Ich frage mich außerdem, wieso denn eine OGVD für die DRG eines gesunden Säuglings überhaupt festgelegt wird ? Diese Überschreitung muss ja irgendwie begründet sein. Ein Kind das krank ist und deswegen behandelt wird hat ja eine ganz andere Hauptdiagnose.
    Irgendwann führen die Sparmaßnahmen sowieso dazu, dass man alle Behandlungen selber bezahlen muss, wenn man nicht absolut kassenkonformer Patient ist.
    (Meine Frau musste einmal 5% mehr für Zahnersatz bezahlen, da sie 5 Jahre zuvor keinen Vorsorgetermin mehr im Dezember beim Zahnarzt bekommen hatte und erst im Januar hingegangen ist, ansonsten aber alle Auflagen erfüllt hatte) - das aber nur am Rande.

    Ich halte es für pervers über die Behandlung des Neugeborenen nach der Geburt überhaupt zu diskutieren. In der KV-Ambulanz erbringe ich Leistungen, bei denen die Sachkosten höher sind als die gesamte Leistung im Punktwert bewertet ist. Die niedergelassenen Ärzte müssen die Kassenpatienten quersubventionieren durch die Privatliquidationen. OP\'s müssen heute ambulant erfolgen, bei denen ich als Assistenzarzt gesteinigt worden wäre, wenn ich die Pat. nach 3 Tagen entlassen hätte.
    Wie krank muss das ganze System eigentlich noch werden, bis das ein Entscheidungsträger merkt ?

    Ltd. Oberarzt einer Frauenklinik in Norddeutschland

  • Guten Abend,

    ich fürchte, dass das System so krank ist, das es nicht mehr heilbar ist! Alle kümmern sich redlich, hier die Leistungserbringer, da die Bezahler, die Politik, nur, das hilft nicht mehr! Es geht nur noch um Geld. Der Weg ist bestimmt in ein anderes Leben des Gesundheitswesen.

    Schönes WE trotzdem

    schnippler2
    Med. Controller/Chirurg