• Hallo,
    bei uns gibt es immer wieder Bestrebungen der Chefärzte und der DRG-Beauftragten Ärzte nach erfolgter Codierung der Fälle durch die MDA die Fallfreigabe zur Faktura ebenfalls von der MDA machen zu lassen. Ist dies rechtlich zulässig? Laut DKR liegt die \"Veantwortung für die Dokumentaion... beim behandelnden Arzt, unabhängig davon, ob er selbst oder eine beauftragte Person die Verschlüsselung vornimmt.\"
    Oder würde es reichen, wenn der DRG-Beauftragte Stichprobenartig die Codierung kontrolliert?
    Biite um Hilfe! Die MDA´s weigern sich derzeit die Verantwortung für die Freigabe zu übernehmen. Dies soll auch so bleiben. Gibt es eine rechtliche Begründung, die mir weiterhilft bei der Diskussionmit den Chefs?
    Vielen Dank
    H. Mende

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Hendrik Mende


    ___________________________

    Success is a journey, not a destination. (A. Ashe)

  • Hallo Herr Mende,

    \"verantwortlich sein\" heißt nicht zwingend \"selber tun\", wie z. B. gerade sozialgerichtlich bezüglich der multimodalen Schmerztherapie festgestellt wurde. Sonst würden ja auch viele der diversen Modelle mit Kodierassistenten nicht funktionieren.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke

  • Schönen guten Tag Herr Mende,

    Zitat


    Original von Mende_MCO:
    Die MDA´s weigern sich derzeit die Verantwortung für die Freigabe zu übernehmen. Dies soll auch so bleiben.


    Es ist schon interessant, wie unterschiedlich die Ansätze hinsichtlich der Kodierung sind. Ich zum Beispiel habe mich immer genau für das Gegenteil eingesetzt: Wenn das Medizincontrolling und die Kodierkräfte die Kodierung übernehmen, dann auch mit allem \"drum und dran\", also auch mit der Freigabe und der Verantwortung, die Kodierung vor dem MDK zu rechtfertigen. Eine Aufgabenteilung halte ich in beide Richtungen (Ärzte wie MDA) für problematisch:

    Als Arzt würde ich nicht gerne zum \"Knopfdrücker\" degradiert werden; wenn ich mich aber inhaltlich mit der Kodierung beschäftigen muss, dann ist die Kodierkraft auch keine Entlastung mehr. Als Kodierkraft möchte ich auch nicht, dass nachdem ich anhand der Dokumentation nach bestem Wissen und Gewissen kodiert habe, hinterher jemand kommt und alles besser weiß, ohne dass dies auch so dokumentiert ist.

    Für mich gehört also Kodierung, Freigabe und wenn möglich auch noch MDK-Begehung in eine Hand.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Mende,

    wir haben dies von Anfang an (2003) so gemacht, daß ich als MDA und inzwischen mehrere andere (MDA, FAMI usw.) die Fakturierung gekoppelt mit der Fallfreigabe vorgenommen habe(n). Es gab deswegen nie irgendwelche Probleme rechtlicher Art. Nur hatte der OA früher manche Information, die ich als MDA nicht aus den Entlassungsbriefen oder Akten entnehmen konnte.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Mende,
    auch bei uns sind von Anfang an die MDAs für die Freigabe zuständig. Ich weiß aber von anderen Abteilungen am Klinikum, wo der DRG-beauftragte Oberarzt mit den MDAs alle Fälle durchgeht und freigibt. Bei uns sind die Stationsärzte für die Aufnahmediagnose und die FA-Vidierung zuständig. Da bei uns die MDAs zur Visite mitgehen und jeder seine Station auch kennt, denke ich, dass wir genausoviel Infos zu den Patienten haben (wenn nicht mehr) wie ein Oberarzt einer Klinik.
    Bisher war das auch nie ein Problem mit unserem MC, wir haben auch nicht mehr MDK-Anfragen als andere Abteilungen.
    Ich denke, jede Methode hat ihre Vor- und Nachteile, es kommt auch auf die Klinikstrukturen an.
    Schönen Tag noch mit hoffentlich mal etwas Sonne
    Anne

  • Moin,

    prüfen Sie doch mal wie lange es dauert, bis ein Fall nach erfolgter Kodierung, zur Faktura frei gegeben wird.

    Da werden sicher einige Tage zwischen liegen. Ist also eine Frage der Liquidität des Hauses.

    Wichtig ist:

    Wie lange kodieren die KF schon?
    Wieviel medizinisches Hintergrundwissen besteht?

    Für die Ärzte ist die Kodierung und Fallfreigabe eine lästige Angelegeneheit, die sie gerne weitergeben möchten. Und ich denke das ist auch gut so. Denn ganz ehrlich: Welcher Arzt hat schon groß Ahnung von der Kodierung (Anwesende hier im Forum ausgeschlossen :) ) ? Wenn man sich stellenweise anschaut was da so als Haupt- und Nebendiagnosen angegeben wird kann es einem schon ganz anders werden. Da wird kodiert auf Teufel komm raus. Würden wir das so durchgehen lassen :t_teufelboese: .

    Was die Verantwortung angeht:

    Nach aussen hin haben m.E. niemals die Kodierfachkräfte die Verantwortung, denn diese sind vom Haus beauftragt und handeln nach bestem Wissen und Gewissen. Wenn also die KF im Auftrag des Hauses mit Segen der Chefärzte kodieren sehe ich da absolut kein Problem. Innerhalb des Hauses sieht das natürlich anders aus :augenroll: . Da sind Sie dann der Ansprechpartner, wenn etwas nicht passt.

    Aber das Folgende sollten Sie auch bedenken:

    Sind Sie im TVÖD? Haben Sie Stellenbeschreibungen? Dann sprechen Sie mit dem Betriebsrat. Mehr \"hausinterne\" Verantwortung = mehr Schmerzensgeld. :d_zwinker:

    Viele Grüße

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo miteinander,

    interessantes Thema.
    Ich habe dazu besonders an Herrn Schaffert eine Frage:

    Akzeptieren denn dann die Chefärzte auch, dass im Rahmen des \"MDK Prozesses\" Gelder gestrichen werden. - haben Sie da eine Rückkopplung mit den Kliniken, wie verträgt sich dies z.B. mit Beteiligung von Chefärzten am \"Erlös\" Ihrer Abteilung...

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Zitat


    Original von papiertiger_2:
    Sind Sie im TVÖD? Haben Sie Stellenbeschreibungen? Dann sprechen Sie mit dem Betriebsrat. Mehr \"hausinterne\" Verantwortung = mehr Schmerzensgeld. :d_zwinker:
    Viele Grüße

    Sie haben es auf den Punkt gebracht! :i_respekt:
    Wenn man das \" Populäre \" fordert, so muss man auch das \"Notwendige\" berüksichtigen. :)
    Gruß,
    B. Schrader

  • Schönen guten Tag Herr Neisser,

    im Großen und Ganzen ist der Prozess so akzeptiert, weil die Chefärzte die erhebliche Arbeitsbelastung (keine MDK-Anfrage oder Stellungnahme auf dem Tisch) akzeptieren. Nur in Ausnahmefällen wird um eine Stellungnahme gebeten. Wenn ein Chefarzt doch mal Probleme hat, dann wird er zur MDK-Prüfung eingeladen. Das macht er dann in der Regel nur einmal, erstens weil er es letztlich dann doch für Zeitverschwendung hält, zweitens weil er merkt, dass auch der MDK nicht immer ganz doof ist und durchaus manchmal Argumente hat und drittens weil er sieht, dass die Fallkonferenzen auch mit den Kodierkräften auf hohem Niveau und in einem kooperativen Klima stattfinden.

    Sollten sich systematische Probleme zeigen, dann findet eine Rückmeldung auf dem kürzest möglichen Dienstweg statt. Im Rahmen der Frühjahrsumfrage von MyDRG und MedInfoWeb zeigen unsere Ergebnisse keine wesentliche Auffälligkeiten, so dass ich auch aus statistischer Sicht keinen Handlungsbedarf sehe.

    Letztlich steht auch die Geschäftsführung hinter dem Konzept. Es macht auch keinen Sinn, aus Prinzip auf Konfrontation zu gehen und dann hinterher ganz viele offene Posten zu haben, weil man dann doch nicht klagt, weil die Dokumentation nicht stimmt.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Liebes Forum,
    Vielen Dank für die vielen hilfreichen ANtworten.
    Gruß
    H. Mende

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Hendrik Mende


    ___________________________

    Success is a journey, not a destination. (A. Ashe)

  • Sie haben es auf den Punkt gebracht! :i_respekt:
    Wenn man das \" Populäre \" fordert, so muss man auch das \"Notwendige\" berüksichtigen.
    Gruß,
    B. Schrader


    Kann es sein, das die komplette Verantwortung von Aufnahmekodierung, Kodierung, Vidierung, MDK Erstanfragen über MDK Stellungnahmen/ Gutachten in der Hand einer MDA liegen??????

    und das zu dem Gehalt in TVÖD 8...... :rolleyes:

    Liebe Grüße

    enomis