Sehr geehrte Damen und Herren,
ich finde es erstaunlich wie der MDK immer mehr von den KK für deren unerträgliche Polemik instrumentalisiert wird.
Ich bin sicherlich kein Freund von den Kollegen des MDK, aber mit welcher Mühe die Krankenkassen von ihren Problemen ablenken ist erstaunlich. Das MDK Verfahren an sich hat aus meiner Sicht eine klaren inhaltliche Berechtigung, mehr aber auch nicht und kann schon gar nicht den sekundär Interessen der KK dienen.
So Schluß mit dem Gejammer.
Anbei ein rechtskräftiger Gerichtsentscheid des SG Hannover, der insbesondere von den KK ganz genau gelesen werden sollte, bei denen scheinbar noch Unklarheiten zu Prüfautrag und 6 Wochenfrist bestehen. Anbei das Aktenzeichen und viel Spaß beim Lesen:
SG Hannover S 19 KR 141/09
Viele Grüße,
C.Steff