• Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich finde es erstaunlich wie der MDK immer mehr von den KK für deren unerträgliche Polemik instrumentalisiert wird.
    Ich bin sicherlich kein Freund von den Kollegen des MDK, aber mit welcher Mühe die Krankenkassen von ihren Problemen ablenken ist erstaunlich. Das MDK Verfahren an sich hat aus meiner Sicht eine klaren inhaltliche Berechtigung, mehr aber auch nicht und kann schon gar nicht den sekundär Interessen der KK dienen.
    So Schluß mit dem Gejammer.
    Anbei ein rechtskräftiger Gerichtsentscheid des SG Hannover, der insbesondere von den KK ganz genau gelesen werden sollte, bei denen scheinbar noch Unklarheiten zu Prüfautrag und 6 Wochenfrist bestehen. Anbei das Aktenzeichen und viel Spaß beim Lesen:
    SG Hannover S 19 KR 141/09



    Viele Grüße,


    C.Steff

    Einmal editiert, zuletzt von monsterc (1. Mai 2012 um 12:07)

  • Hallo Hr. Steff,

    ich finde es erstaunlich wie der MDK immer mehr von den KK für deren unerträgliche Polemik instrumentalisiert wird.
    Ich bin sicherlich kein Freund von den Kollegen des MDK, aber mit welcher Mühe die Krankenkassen von ihren Problemen ablenken ist erstaunlich. Das MDK Verfahren an sich hat aus meiner Sicht eine klaren inhaltliche Berechtigung, mehr aber auch nicht und kann schon gar nicht den sekundär Interessen der KK dienen.

    könnten sie Ihren Beitrag etwas konkretisieren? Ich kann nicht so recht nachvollziehen, was Sie damit meinen. ?(

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo Herr Bauer,

    ich werde die Dinger etwas präziser fassen. Aktuelle Publikationen der KK und des MDK legen nahe, dass es nicht mehr um inhaltliche Beurteilung der Abrechnungen geht, sondern lediglich darum Fehler darzustellen. Hier beziehe ich mich auf eine Auswertung nach Krankenhaus und Fachabteilung des MDK Westfalen-Lippe, in dem zum Beispiel in der Legende Upcoding definiert wird.
    Als weiteres sollen die 23% Verwaltungskosten der GKV nicht unerwähnt bleiben. (Ca. 40 Milliarden Euro/Jahr) Siehe hierzu Studie der Unternehmensberatung A.T. Kearney. Dagegen wirken mutmassliche 1 Milliarden Euro durch "Falschabrechnung" als kleiner Betrag.
    Das Ergebnis dieser ungerechtfertigten Polemik sehen wir nun in den Änderungsvorschlägen des § 275 die von den KK lanciert wurden. 50% Strafe für Falschabrechnung durch die Krankenhäuser ist schlicht eine Katastrophe, denn die Falschabrechnung wird ja nach wie vor, aus Sicht der KK, durch die MDK-Ärzte beurteilt.(mit sehr unterschiedlicher Qualität und Qualifikation) Zudem bekommen die KK mit diesem System direkten Einfluss auf die Krankenhausplanung.
    Konkreteres entnehmen Sie bitte der aktuellen Fachliteratur und Presse.
    Um dies nur zum Schluss klarzustellen. Ich denke MDK Verfahren sind sinnvoll und nötig wenn Sie inhaltlich korrekt und gemäß aktueller Rechtsprechung durchgeführt werden.

  • Hallo Hr. Steff,

    ich halte sowohl die sogenannte Aufwandspauschale als auch die "Strafzahlung bei Falschabrechnung" für unsinnig und ordnungspolitisch wirkungslos. Die Aufwandspauschale wurde durch die ungerechtfertigte Polemik der KH-Lobbyisten möglich und die "Strafzahlung bei Falschabrechnung" durch die ungerechtgertigte Polemik der KK-Lobbyiste - viele Gemeinsamkeiten also. Dennoch bin ich nicht auf Revanche aus (falls sich das so anhört) - ich halte beide Instrumente für verfehlt!

    Die Verwaltungskosten der Gesetzlichen Krankenversicherung betrugen laut GKV Spitzenverband:

    2006 - 5,48 %

    2007 - 5,31 %

    2008 - 5,15 %

    Frischere Gesamtdaten habe ich leider nicht. Die Verwaltungskosten meiner BKK lagen auch 2011 im Bereich von etwa 5 %. Und um etwaigen Spekulationen gleich einen Riegel vorzuschieben. Verwaltungskosten ist alles, was in der Kontengruppe 7 des einheitlichen Kontenrahmens gebucht wird. Die Erhebung erfolgt mittels amtlicher Statistik, also einem direkten Datenabzug ohne die Möglichkeit Ergebnisse zu verfälschen. Sie zitieren die genannte Studie falsch, denn da ist von Verwaltungskosten des Gesundheitssystems die Rede und nicht der GKV! Das heißt, dass da auch Ministerien, KH-Verwaltungen und was weiß ich noch alles dabei ist!

    Vielleicht wäre es gar nicht schlecht, wenn die Kostenträger einen gewissen Einfluss auf die Krankenhausplanung nehmen könnten. Der geringfügige Rückgang der Bettenkapazität hat keinesfalls mit dem Verweildauerrückgang der letzten 10 Jahre mitgehalten. Dies muss er aber, um eine wirtschaftliche Leistungserbringung auf immer höherem medizinischen Niveau auch bezahlbar leisten zu können. Viele Krankenhausträger versuchen mehr Fälle zu generieren, um einen Leerstand zu vermeiden.

    Wenn es nach mir ginge (tut es aber nicht) würde ich eine verdachtsunabhängige prozentuale Stichprobenprüfung in jedem KH regelmäßig von einer unabhängigen Instanz vornehmen lassen. Fragen Sie mich nicht nach den Details. Daran sind schon viele andere Menschen gescheitert, die allesamt besser bezahlt sind als ich X(

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo Herr Bauer,


    Wenn es nach mir ginge (tut es aber nicht) würde ich eine verdachtsunabhängige prozentuale Stichprobenprüfung in jedem KH regelmäßig von einer unabhängigen Instanz vornehmen lassen. Fragen Sie mich nicht nach den Details. Daran sind schon viele andere Menschen gescheitert, die allesamt besser bezahlt sind als ich

    das hört sich aber jetzt nicht schön an ^^ es hat Sie doch sicherlich nicht ins Gesundheitswesen verschlagen um viel Geld zu verdienen 8) :)

    In diesem Sinne noch einen schönen Tag!

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Tja, wenn es darum ginge, wäre das Gesundheitssystem wohl weitgehend verwaist... ;)

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Guten Morgen!
    Ich habe aktuell ganz neue Vorgehensweise erlebt.
    Gefragt wird ausdrücklich nach primärer Fehlbelegung. Der MDK sagt "ja".
    Wir widersprechen. MDK akzeptiert.
    Wir freuen uns.
    Später kommt Kassenschreiben mit einer anderen DRG. Nach Überprüfung steht fest, dass die Kasse die Hauptdiagnose geändert hat.
    Kein Wort darüber im Gutachten und auch im Kassenschreiben (nur "Geld zurück").
    Inhaltlich ist der Einwand korrekt.
    Frage ans Publikum: Wie soll ein anständiger MC damit umgehen?

    Gruß
    GenS

  • Guten Morgen,

    Zitat

    Inhaltlich ist der Einwand korrekt.

    Wenn Sie das einräumen müssen, dürfte engagierter Widerstand schwierig werden...

    Gruß

    merguet

  • Hallo,
    ich würde gerne das Ergebnis aus dem heutigen Termin beim BSG (9:30 Uhr - B 3 KR 14/11 R - Städt. Klinikum W. ./. AOK Niedersachsen) abwarten wollen.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Zitat

    Inhaltlich ist der Einwand korrekt.
    Frage ans Publikum: Wie soll ein anständiger MC damit umgehen?


    Er wird sich wohl über den eigenen Fehler ärgern, aber klein beigeben.


    Antwort: wenn dies auch in der Führungsriege der Krankenhäuser soweit ist.

    Uwe Neiser