Hallo die Damen, hallo die Herren,
folgender sachverhalt.
Patient kommt vorstationär, ihm wird zur OP bei beschwerdepersistenz geraten, nach 8 Wochen kommt es in gleicher Sache zur ambulanten OP. Wir rechnen eine vst Pauschale und eine ambulante OP ab.
Ist dies rechtens, oder darf nicht vst abgerechnet werden?
Vilen Dak für eure Hilfe
Gruß
Tao