Neurologische Komplexbehandlung

  • Hallo liebe Forenmitglieder,

    da einige Beiträge, welche meine Frage betreffen, bereits doch schon älter sind, habe ich ein neues Thema erstellt.

    Laut Mindestmerkmale muss zur Kodierung der neurologischen Komplexziffer eine ätiologische Diagnostik und Differentialdiagnostik im eigenen Klinikum durchgeführt werden.
    Was heisst das konkret? Muss diese Diagnostik durchgeführt werden, solange der Patient noch auf der Stroke Unit liegt, oder darf der Patient schon im Klinikum auf der "normalen" Station liegen, wenn diese Diagnostik durchgeführt wird?

    Danke und freundliche Grüße

  • Hallo,
    spätestens ab 2016 während des Aufenthaltes auf der Stroke Unit (Änderung im OPS).

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    "spätestens ab 2016 während des Aufenthaltes auf der Stroke Unit (Änderung im OPS)."

    Das kann man so nicht sagen. Der Passus "im eigenen Klinikum" ist hier nicht neu.

    Neu ist:

    Bedeutet für die neurosonologischen Untersuchungen, dass diese VOR oder WÄHREND des Aufenthaltes auf der Stroke Unit erfolgen müssen. Ätiologische Diagnostik muss im eigenen Klinikum erfolgen, ein Passus zum Zeitpunkt oder Stationsbezug existiert hier nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Morgen,

    nach mehreren Gesprächen mit dem MDK wird diese Regel MDK-seitig auch "interpretiert". Die Neuregelung macht erst einmal klar, das wenigstens die Neurosonologischen Verfahren Immer auf der SU zu machen sind. Für mich heißt das erst einmal, dass die anderen Verfahren eben nicht explizit als auf der SU zu erledigen benannt sind und folglich auch nicht zwingend dort zu machen sind.

    Der MDK schaut sich aber offenbar durchaus auch an, ob sinnvolle Differentialdiagnostik im einem vertretbaren Zeitfenster gemacht wird. So wird insbesondere der Echokardiografie aus medizinischen Gründen ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die Klärung etwaiger Embolie-Ursachen wird dabei medizinisch argumentiert, da der Zweck der SU die Vermeidung von Folgeinfarken bzw. Aggravierung dienen soll. Zur Argumentation wird herangezogen, dass die Zertifizierungsregeln der SU auch Quoten für das TEE vorgeben (wenngleich ohne Bezug auf eine Erbringung auf der SU).

    Das mag über die Regeln des OPS hinausgehen, wird aber doch zu Diskussionen führen. In der Vergangenheit wurden von der Fachgesellschaft immer wieder auch Verschärfungen der Regeln mitgetragen. Insofern wird man, auch vor dem Hintergrund der BSG-Rechtsprechung sich auf diese Diskussion einstellen müssen. Die "streng nach Wortlaut" -Regeln sind hier kaum noch ein verlässliches Polster.

    In 2 SG-Verfahren hatte bei uns ein GA darauf hingewiesen, dass die neurosonologischen Verfahren auf der SU gemacht wurden, das Gericht hat sich dann mit der Frage der anderen DD nicht mehr befasst, ein Urteil erging nicht, da die Kasse dann ein Anerkenntnis abgab.


    Gruß

    merguet

  • Hallo,
    in diesem Zusammenhang:
    was bedeutet ....im eigenen Klinikum.....?

    Gibt es dazu etwas?

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Guten Morgen!

    Ich habe eine Frage zur ärztlichen Qualifikation im Rahmen der neurologischen Komplexbehandlung.

    Im OPS 8-981.- steht:
    Behandlung auf einer spezialisierten Einheit durch ein multidisziplinäres, auf die Schlaganfallbehandlung spezialisiertes Team unter fachlicher Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Neurologie.

    24-stündige ärztliche Anwesenheit (Von Montag bis Freitag wird tagsüber eine mindestens 12-stündige ärztliche Anwesenheit (Der Arzt kann ein Facharzt für Neurologie oder ein Assistenzarzt in der Weiterbildung zum Facharzt für Neurologie sein.)

    1.: Bedeutet " Der Arzt kann FA für Neurologie oder Arzt in WB zum Neurologen sein, dass er auch Internist oder sonstiger FA sein kann. Oder ist kann mit muss gleichzusetzen?
    2.: Muss der Leiter die Weiterbildungsermächtigung für Neurologie haben?

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Das DIMDI sagt dazu das hier wobei es dort primär um die Präsenz geht.
    Zu Ihrer Frage 1. könnte man einerseits auslegen, dass das "kann" eben auch jeden anderen Facharzt zulässt, andererseits - und so würde ich es auslegen - dass es sich insoweit um ein "entweder oder" bezogen auf den FA Neuro bzw. den Assi für Neuro handelt, es also nur die Wahl zwischen den beiden benannten Alternativen gibt. Alles andere wäre ja medizinisch eher sinnlos, warum sollte auch ein FA für Pathologie die 24h Anwesenheit abdecken können...?
    Zu 2. finde ich dies nirgendwo in den Vorgaben und würde dies daher verneinen.

    MfG, RA Berbuir

  • Hallo Herr Berbuir,

    ich sehe das "kann" formal so wie sie, die Bedingung ist also zwingend ein Facharzt für Neurologie oder ein Assistenzarzt in der Weiterbildung zum Neurologen.

    Inhaltlich und medizinisch ist das allerdings Schwachsinn und reine Berufspolitik der Neurologen, was meines Erachtens im OPS nichts zu suchen hat. Warum sollte ein Weiterbildungsassistent der Neurologie im 1. Jahr hier qualifizierter sein, als einer der inneren Medizin kurz vor der Facharztprüfung - ganz abgesehen davon, dass man sich ja nicht zwingend von vornherein für eine bestimmte Weiterbildung entscheiden muss sondern auch ein neurologisches Jahr in der Inneren und vermutlich auch umgekehrt anrechnen kann.

    Gruß