Kodierung Grad der chronischen NI

  • Guten Tag,

    seit einiger Zeit haben wir das Problem, dass und Niereninsuffizienzen gekürzt werden, weil wir den aktuellen Grad der NI nicht über die gewünschten 3 Monate nachweisen können.

    Bsp.:

    Ein Pat. wird wegen J69.0 (HD) aufgenommen. Im Labor wird ein EGFR-Wert von 17ml/min nachgewiesen. Die NI wird nebenbefundlich entsprechend behandelt. Wir kodieren N18.4.

    Meinung des MDK:

    N18.4 - Anhand der Laborwerte mit Vorwerte aus 2013 (GFR 35) kann eine chronische Nierenkrankheit im Stadium 3 nachvollzogen und mit N18.3 als ND kodiert werden.

    Wie seht ihr den Fall? Habe ich hier einen Denkfehler?

  • Hallo Marlen,

    das Problem haben wir auch oft. Da kann man nur versuchen, ältere Werte aus anderen Fällen oder vom Hausarzt zu bekommen (möglichst schon bei Abrechnung).

    Das wurde dann anerkannt.

    Viel Glück

    Anne

  • Guten Abend,

    wenn die Patientin den Befund schon vor Jahren hatte, gibt es wenig Anlass zu der Vermutung, dass sie zwischenzeitlich geheilt war. Versuchen Sie, UL vom Vertragsarzt zu bekommen und versuchen Sie auch, die Kasse zum Einlenken zu bewegen. Die Kasse müsste die Dauerdiagnose aus dem vertragsärztlichen Bereich kennen.

    Wenn Sie den Nachweis vom Vertragsarzt haben, wäre ggf. ein Klageversuch lohnend, da damit die Unsinnigkeit derartiger Diskussionen offengelegt werden könnte.

    Gruß

    merguet

  • Guten Abend,

    diese Sichtweise kenne ich auch. Letztlich entbehrt sie meiner Ansicht nach jeglicher Berechtigung. Gefordert ist nirgend das Bestehen des Stadiums ,sondern l nur das Bestehen der Niereninsuff. > drei Monate.Ebenso kann nicht der jeweils beste bzw. geringste Grad zur Kodierung eingefordert werden.


    MfG Karla

  • Liebes Forum,

    ich muss die o. g. Fragestellung von MarlenD noch einmal "aufleben lassen".

    Im Bereich der Kodierung einer nachweislich chronischen Niereninsuffizienz (pathologische Retentionswerte > 3 Monate) kommt es weiterhin gehäuft zu Diskussionen mit MDK und Kostenträgern. Auch vor dem Sozialgericht herrscht bei den Richtern eine deutliche Unsicherheit zu diesem Thema.

    Nach meinem Verständnis bezieht sich der Begriff "chronisch" auf das Vorhandensein einer länger bestehenden Erkrankung - hier die Niereninsuffizienz. Das Stadium (1-5) wird nach den aktuell vorliegenden Laborwerten bestimmt (vergleichbar mit der Stadieneinteilung einer COPD mit entsprechend vorliegendem aktuellen FEV1-Wert).

    Meine Frage:

    Aufnahme einer Patientin mit schwankenden Kreatinin- und GFR-Werte im Laufe der letzten 2 Jahre. Wie wird die chronischen Niereninsuffizienz im aktuellen Aufenthalt bei Krea-Wert 2,5 mg/dl und GFR von 18 ml/min korrekt verschlüsselt? Und kennt jemand verwertebare Dokumentationen, Leitlinien zu diesem Thema? Wie stehen die Nephrologen hier im Forum hierzu?

    Vielen Dank für hoffentlich viele Rückmeldungen

    Xerete

  • Hallo Xerete,

    wenn Sie die Chronizität (> 3 Monate) mit alten Werten nachweisen können und jetzt eine GFR von 18 haben, dann ist dies mit N18.4 bei entsprechendem Aufwand (ND) zu kodieren.

    Auch ich kenne die Argumentation das jeweilige Stadium müsste seit mindestens 3 Monaten bestehen, um kodiert werden zu können, dies entbehrt meines Wissens aber jeglicher stichhaltiger Argumente.

    Liebe Grüße aus Sachsen

  • Hallo Xerete,

    schwieriges Thema, das sich mit dem einen von Ihnen genannten Wert schlecht eindeutig beantworten lässt. Kleinere Veränderungen in den Werten kommen durchaus häufiger vor und sind nicht zwangsläufig als Indikatoren für einen Progress des chronischen Nierenversagens zu werten. Sie sagen, dass die Werte der letzten 2 Jahre schwankend waren. Vermutlich stammen die Werte aus Krankenhausaufenthalten? Hier muss immer in die Überlegungen mit einbezogen werden, dass Menschen mit CNV und akuter Erkrankung ein beträchtlich erhöhtes Risiko dafür haben, noch zusätzlich akut niereninsuffizient zu werden. Von daher stellt sich eben die Frage: Verschlechterung (Progress) des CNV oder CNV + ANV? Sind die Werte in ihrem Aufenthalt stabil oder handelt es sich um den schlechtesten Wert und es liegen noch deutlich bessere vor? Ein sicher Progress eines CNV lässt sich in aller Regel eben erst ex post beurteilen. Vgl. Sie hierzu auch die KDIGO Leitlinie zu AKI Kapitel 2.5 Seite 33

    Freundliche Grüße

    Margherita

  • Hallo Margeritha,

    schreiben Sie doch einfach an

    Herrn Lameire, Chairman der KDIGO Guidelines, die das leider nicht hergeben. Er wohnt in Belgien.

    Viele Grüße

    Pseudo

    Einmal editiert, zuletzt von Admin (4. Juli 2019 um 22:36) aus folgendem Grund: [bitte keine persönlichen Daten posten ohne Einverständnis, daher Email-Adresse entfernt]

  • Guten Morgen,

    vielen Dank für die Rückmeldungen.

    Von der DGfN habe ich mittlerweile die folgende Antwort erhalten:

    "Nach Ihrem Beispiel würde hier die N18.4 kodiert werden, sofern die GFR nicht schlechter war. Der schlechteste Wert im Aufenthalt bestimmt den Kode".

    Ich denke, dass ist doch eindeutig.

    Allen einen schönen Tag

    Xerete

  • "Nach Ihrem Beispiel würde hier die N18.4 kodiert werden, sofern die GFR nicht schlechter war. Der schlechteste Wert im Aufenthalt bestimmt den Kode".

    Ich denke, dass ist doch eindeutig.

    Hallo,

    und nana ich weiß nicht, das sagt die DGfN...ist ja auch total neutrale Aussage ohne Interessenskonflikt?; laut MDK wirds wohl eher der bessere Wert sein; - siehe auch Barthelindex (bester innerhalb von 5 Tagen...).

    eindeutig wäre super, ist aber erst so wenn beide Parteien das eindeutig so sehen.

    aus schlechter Erfahrung

    rokka