Barthel-Index und Fallzusammenführung

  • Hallo Herr Horndasch,

    das ist ein salomonischer Vorschlag; Lernendes System...

    geoff: Für den Fall einer späteren GFR oder NFR haben Sie natürlich recht, dass ergibt sich aus dem Wortlaut in der ICD.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo zusammen,

    Das Zitat der FPV von Medman2 könnte tatsächlich so ausgelegt werden, dass einfach eine Gesamtmenge aller Diagnosen und Prozeduren anzugeben ist.

    Hallo Herr Breitmeier,

    einfach eine Gesamtmenge aller Diagnosen und Prozeduren ist nicht anzugeben, schon deswegen nicht, weil man mit der Angabe von zwei Hauptdiagnosen erhebliche Probleme beim Gouping bekommt.

    Für den bei Fallzusammenlegung resultierenden Abrechnungsfall ist festzulegen, welches die Hauptdiagnose ist. Das muss noch nicht einmal eine der Hauptdiagnosen der Einzelaufenthalte sein. Bestimmte OPS sind für den resultierenden Abrechnungsfall zusammenzufassen. Für die ICD ist dies nicht vorgesehen.

    Ich darf nochmals auf § 2 Abs. 4 FPV hinweisen:

    • " Bei der Anwendung der Absätze 1 bis 3 ist für jeden Krankenhausaufenthalt eine DRG-Eingruppierung vorzunehmen. Auf dieser Grundlage hat das Krankenhaus eine Neueinstufung in eine Fallpauschale mit den Falldaten aller zusammenzuführenden Krankenhausaufenthalte durchzuführen."

    Ihre Sichtweise ist nicht damit vereinbar, dass für jeden Krankenhausaufenthalt eine DRG-Eingruppierung vorzunehmen ist. Dies wäre dann sinnentleert.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo Medman2,

    Aus meiner Sicht widersprechen Sie sich hier:

    Bei den Hauptdiagnosen und den OPS ist eine neue Betrachtung für den Gesamtfall vorzunehmen, so dass es vorkommen könne, dass eine neue (3.) Hauptdiagnose auszuwählen ist. Da stimme ich Ihnen vollkommen zu.

    Nur für die Nebendiagnose des Barthelindex ist keine Neubewertung anhand des neuen Falles möglich? Das finde ich ehrlich gesagt, etwas „sinnentlernt“.

    Natürlich müssen zunächst 2 DRG´s völlig unabhängig voneinander ermittelt werden, weil nur auf dieser Grundlage die FZF geprüft werden kann. Wird die FZF bejaht, ist jedoch erneut für den Gesamtfall eine Analyse erforderlich.

    So verstehe ich es, aber entscheidender ist ja, was die Juristen meinen- oder noch besser, die Kodierregeln werden konkretisiert, wie vorgeschlagen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Das Problem hier sind nicht die Vereinbarungen und Analysen wie und was bei FZF zusammengehört, sondern einfach nur die Engstirnigkeit und Dreistigkeit mit der reale Behandlungssituationen hier umgeknobelt werden um irgendwie noch Geld aus dem System zu holen und somit der Barthelindex, der regulär in einem Behandlungsfall erstellt wurde, jetzt nicht mehr gelten soll, wegen Fristablauf aufgrund eines vorhergehenden Falles, nur weil nach einer externen Vereinbarung 2 Fälle zusammengezogen werden müssen (da hat keiner der realen Personen also der Patient und keiner der Ärzte und Schwestern was damit zu tun die den Patienten gut (mindestens ausreichend nach MDK) versorgt haben, also einen entsprechenden Aufwand bei entsprechendem Barthelindex!).

    Für solche Situationen wie hier gibt es keine aufgeschriebenen speziellen Regeln, (muss es auch nicht) sondern nur kollegialen Umgang und Anstand bei der sachgerechten(neutralen) Bewertung.

    MfG

    rokka

  • Hallo rokka,

    Ich schätze Ihre Beiträge sehr, aber hier muss ich Ihnen widersprechen: wenn es ums Geld geht, muss es möglichst für alles Regeln geben. Eine „sachgerechte Bewertung“ jeden einzelnen Abrechnungsfalles kann es und muss es nicht geben. Eigentlich geht es doch um dFallpauschalen.

    Während einige Kostenträger ( oder der MDK) nach Ihrer Sichtweise jeden Trick anwenden, um Geld aus dem System zu holen, gibt es Leistungserbringer, die aus den Patienten ( und ihren Mitarbeitenden) jeden Euro herausholen wollen, um ihre Shareholder zu bedienen.

    So ist das System leider- und die grosse Mehrzahl der ehrlichen Beteiligten leidet darunter.

    Deshalb braucht es nach meinem Verständnis klare Regeln, um die Ehrlichen zu schützen.

    Wenn Sie allerdings mit ihren Geschäftspartnern auch in anderen Fragen einen kollegialen und anständigen Umgang pflegen ( wovon ich ausgehe), sollte sich doch auch hier eine Lösung finden lassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • ... Natürlich müssen zunächst 2 DRG´s völlig unabhängig voneinander ermittelt werden, weil nur auf dieser Grundlage die FZF geprüft werden kann. ...

    Hallo Herr Breitmeier,

    ich stimme Ihnen zu, dass man mindestens 2 Einzelfälle haben muss, um Fälle zusammenführen zu können.

    Die FPV sieht vor, dass "bei Anwendung der Absätze 1 bis 3" ("Zusammenfassung der Falldaten zu einem Fall und [...] Neueinstufung") für jeden Krankenhausaufenthalt eine DRG-Eingruppierung vorzunehmen ist. Dies betrifft nicht nur die Prüfung, ob eine Fallzusammenfassung vorzunehmen ist. Es betrifft auch das wie der Zusammenfassung (z.B. Addition der Belegungstage, Regelung der neuen oGVD). Die Falldaten der Einzelfälle sind im Wesentlichen die Diagnosen (Haupt- und Nebendiagnosen), OPS und Belegungstage der Einzelfälle. Auf dieser Grundlage ist eine Neueinstufung in die schlussendlich resultierende Fallpauschale vorzunehmen.

    Regeln für Zusammenführungen sind gegeben für Belegungstage und OPS. Die Festlegung auf eine Hauptdiagnose ergibt sich zwangsläufig. Weitere Zusammenführungen sind für mich nicht ersichtlich.

    Viele Grüße

    M2

  • Während einige Kostenträger ( oder der MDK) nach Ihrer Sichtweise jeden Trick anwenden, um Geld aus dem System zu holen, gibt es Leistungserbringer, die aus den Patienten ( und ihren Mitarbeitenden) jeden Euro herausholen wollen, um ihre Shareholder zu bedienen.

    Ja, leider. Die Kontrolle ist daher bds. auch notwendig und gut. Es ist eben tatsächlich das Augenmaß bei auslegbaren Situationen. Die DKR und ICD erzeugen ja eine großen Bandbreite des Letzteren, sonst gäbe es ja nicht so viele DRG-Forumbeiträge ;-).


    MfG

    rokka

  • Hallo zusammen,

    korrigieren Sie mich gern, wenn ich mich irgendwo verlesen habe. Soweit ich es sehe, geht es hier um einen PEPP-Fall.

    Da sind Querbetrachtungen der FPV zwar nett, aber schlussendlich doch nicht zielführend.

    Hier gilt allein die PEPP-Vereinbarung und diese sagt schlicht, dass alle Falldaten aller Fälle zu einem Gesamtfall zusammengefasst werden.

    Formal ist der Gutachter also auf völlig sicherem Boden, auch wenn ich das nur zähneknirschend hinnehmen möchte.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • "..., dass alle Falldaten aller Fälle zu einem Gesamtfall zusammengefasst werden."

    Inwiefern sehen Sie hier einen Widerspruch? Auch wenn es zu einem Gesamtfall zusammengefasst wird heißt es ja nicht, dass im zweiten Fall nicht eine Diagnose kodiert werden darf die im ersten Fall noch nicht vorlag?