Hallo zusammen,
ICD U07.1! gibt vor, dass die Kodierung nur bei "durch einen Labortest" nachgewiesener Infektion erfolgen kann.
Mit Labortest kann eigentlich nur ein PCR-Test gemeint sein.
Nun gibt es ja Entwicklungen, auch Schnelltests oder unter Aufsicht durchgeführte Selbsttests als Infektionsnachweis anzuerkennen.
Angesichts der Erlösrelevanz von U07.1! in 2022 ergibt sich die Frage, ob auch positive Schnelltests bzw. Selbsttests so kodiert werden können oder ob die
Formulierung in der ICD ganz eng auszulegen ist.
Viele Grüße - NV