Hallo Forum,
eine 67 jährige Patientin erleidet durch ihren prügelnden Sohn neben multiplen Prellungen eine Commotio (Erbrechen+Kopfschmerzen).
Sie weigert sich aus verständlichen Gründen gegen eine häusliche Entlassung und wird nach 5 Tagen in ein Frauenhaus entlassen.
Die KK will nur einen Belegungstag bezahlen.
Was kann man machen?
In Zukunft der Patientin sagen: Das ist Ihr Problem. Sie haben ihren Sohn selbst zum Schläger erzogen und können jetzt nicht von der Solidargemeinschaft verlangen, für Ihren Krankenhausaufenthalt aufzukommen. Wir setzen Sie jetzt auf die Strasse.
oder: Die Patientin zur Krankenkasse schicken, damit sie dort ihre Probleme vorbringt.
oder: besser gleich den Juristen einschalten, damit man sich hinterher nicht von ihm anhören muss, wie man es hätte machen müssen.
Wer kann mir einen Tipp geben.
Beiträge von Juristen erwünscht!!! :d_gutefrage: