PEG Anlage

  • hallo

    eine frage,

    das legen einer PEG ist potentiell ambulant?
    ich finde die ops 5-4312 nicht im entspr. Katalog...
    meistens sind solche patienten schwerkrank und pflegebedürftig und benötigen eine überwachung des Kostaufbaus mit der PEG... Akzeptiert das MDK, oder liegen bei euch solche Patienten überhaupt stationär? und wie lange?
    bei uns machen das die niedergelassenen anscheinend nur äusserst ungern...
    vielen dank
    tao

  • Hallo,

    der Katalog nach §115b ist meines Erachtens unerheblich für die Entscheidung ob ambulante oder vollstationäre Durchführung indiziert ist. Daher siehe G-AEP Kriterien! Wenn die ambulante Anlage aus medizinischer Indikation möglich ist, kann der pflegerische Aspekt keine alleinige Begründung darstellen den Patienten vollstationär aufzunehmen.

    Grüße von
    myrules

    [schild]myrules[/schild]

  • Hallo, myrules!

    Hierüber lässt sich doch trefflich streiten... Nicht alles, was medizinisch ambulant machbar ist, lässt sich auch ambulant durchführen. Insbesondere hoher pflegerischer Aufwand ist hier auch durchaus ein Argument für die stationäre Behandlung.
    Der Vollpflegepatient, der unkooperative Patient... die G-AEP-Kriterien bilden eine Sammlung von medizinisch fassbaren Kriterien.
    Nicht umsonst gibt es ja auch die Override-Funktion...

    T. Flöser

  • Wir führen die Anlage einer PEG-Sonde in aller Regel ambulant in Midazolamsedierung durch. Postinterventionell werden die Pat. 6 Std. überwacht, unter parenteraler Flüssigkeitssubstitution u. erhalten dann fraktioniert 500 ml Tee über die PEG. Sind darunter keine Auffälligkeiten zu verzeichnen erfolgt die Entlassung mit einer Empfehlung zum Sondenkost u. Flüssigkeitsaufbau. Selbstverständlich gibt es auch bei uns Fälle die stationär durchgeführt werden, hängt von der Grund- u. ggf. zusätzlicher schwerer Nebenerkrankungen ab. Kurzum, rein apodiktisch nur ambulant gibt es nicht.

    Gruß
    Michael_S

  • Hallo zusammen,
    meine Frage geht dahin, ob ein Kostaufbau nach PEG Anlage eine Grund für eine weitere stationäre Behandlung sein kann.
    Konkreter Fall: Die Patientin ist dement und 91 jahre alt. Seit einiger Zeit Nahrungsverweigerung. BMI 16, Kachexie, Exsikkose. Einweisung zur Anlage einer PEG.
    Der Gutachter bestätigt die stationäre Durchführung, fordert aber die Entlassung an 2 postinterventionellen Tag.
    Bei uns erhalten derartige Patienten einen standardisierten Kostaufbauplan. incl. langsamer Anpassung der Flussgeschwindigkeit. Dafür benötigen wir in aller Regel 3-5 Tage. Auch diese Patientin reagierte mit Durchfall auf den Kostaufbau. Was uns aber nicht an der Entlassung am Tag 6 nach Intervention hinderte.
    Wie sehen Sie einen solchen Fall.
    Halten Sie es für angemessen und durchführbar, dass der Kostaufbau im Heim (es handelte sich um eine Heimpatientin) erfolgen musste? Was rechtfertigt die stationäre Durchführung?
    Danke für die Mühe

    Schmitz

  • Hallo Herr Schmitz,

    Dies ist genau der Grund, warum ein Kostaufbau zunächst unter stationären Bedingungen erfolgen sollte und dies sicherlich auch (notfalls gerichtlich) durchsetzbar ist.

    Zitat

    Was uns aber nicht an der Entlassung am Tag 6 nach Intervention hinderte.
    Wie sehen Sie einen solchen Fall.

    Schade, damit berauben Sie sich natürlich aller Argumente. Wenn Sie die Patientin trotz \"nicht-geregelter verdauung\" entlassen, wäre dies auch kein Grund für eine stationäre Durchführung des Kostaufbaus gewesen. Also entweder - oder.

    Schönen Gruß aus Rüsselsheim!

    Dr. Lars Nagel
    Leiter Medizincontrolling
    Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
    [Groß-Umstadt | Seeheim-Jugenheim]