Verlegung oder nicht?

  • Hallo Forum,

    Frage:
    Patient wird aus Krankenhaus A am Tag X um 8:00 Uhr entlassen. Stellt sich am Tage X um 16:00 in Krankenhaus B vor und wird Stationär aufgenommen. Gilt dies als Verlegung und können hier die Verlegungspauschalen geltend gemacht werden ?
    Ich konnte hierzu nichts eindeutiges finden wer weiß mehr ?

    Danke im voraus

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo Aachen1.

    Ja.

    FPV 2006, § 1, Abs.1 Satz 3.

    Eine Verlegung im Sinne des Satzes 2 liegt vor, wenn zwischen der Entlassung aus einem KH und der Aufnahme in einem anderen KH nicht mehr als 24 Stunden vergangen sind.

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Papiertiger,

    die Situation ist das der Patient in Krankenhaus A nach Bundespflegesatz (Psychiatrie) abgerechnet wurde und in KH B nach DRG ( akutes Geschehen und nicht mit der HD des KH A).
    Klingt recht kompliziert ist aber so. Jetzt noch mal die Frage Verlegung ja oder nein ? und wie ist es mit den Abschlägen?
    Danke für die erste Antwort. :sterne: :rotwerd:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo,

    aus Sicht von KH B (DRG-Bereich) liegt eine Verlegung vor, die zu Verlegungsabschlägen führen kann, wenn die mittlere VWD der DRG-FP unterschritten wird. Ausnahme: Verlegungs-DRG-FP oder Patient lag nicht länger als 24 Std. in KH A.
    Für KH A (Psych-Bereich) ist die Frage ohne weitere Bedeutung, da die FPV 2006 für diese KH keine Anwendung findet.

    Gruß
    Bussmann

  • Hallo Aachen1,

    die Tatsache, dass es sich bei dem Krankenhaus A um eine Einrichtung handelt, die nach Bundespflegesatz abrechnet, ändert nichts an der Tatsache, dass das Krankenhaus B Verlegungsabschläge hinnehmen muss.
    Sogar ein Wechsel innerhalb eines Hauses, würde zu \"Verlegungsabschlägen\" führen (vgl. FPV 2006 § 3 Absatz 4)

    [edit] Herr Bussmann, sie waren schneller[/edit]
    MFG

    Mr. Freundlich

  • Hallo Mr Freundlich,

    :d_gutefrage: und da gibt es keine Türe die mich von den Abschlägen retten kann?
    Wie ist es denn mit der andere DRG, sprich Hauptdiagnose Variante ? :d_pfeid:
    Langsam komme ich mir vor wie vor einer Schachpartie auf der suche nach der Variante zumindest zum Remis.

    War nur so ein Gedanke.

    :sterne:

    Einen sonnigen Nachmittag allen

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo.

    Muss Sie enttäuschen. Kein Remis. Schachmatt!
    Mit einer anderen HD, die unter Umständen nicht mal der HD Definition entspricht, haben Sie ganz schlechte Karten.

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Forum,
    Danke für die Antworten und einen schönen Tag noch.
    :biggrin:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo Forum,

    wir haben bei uns das problem, dass sich eine Psychatrie in unmittelbarer Nachbarschaft befindet....

    folgende konstellation:

    Patient kommt von Psychatrie (KH A)mit Pneumonie zu uns (KH B), wird nach 8 tagen zurückverlegt in Psychatrie (KH A), 28 Tage nach Rückverlegung in die Psychatrie bricht sich der Patient den Schenkelhals und wird in KH A verlegt zur operativen Versorgugng.

    verstehe ich die FPV richtig, handelt es sich hier um eine Rückverlegung innerhalb 30 Tage nach Verlegung in ein anderes KH und wir müssen die beiden Aufenthalte in einem Fall abbilden und abrechnen...

    liege ich hier richtig, und welche HD ist dann zu nehmen, laut FPV doch die des ersten Aufenthaltes oder?

    gibt es bei der Rückverlegerregelung evt Ausnahmen bei Verlegung in KH, welche nicht nach FP abrechnen? (evt ein anderer Entlassgrund?)

    Danke für eure Hilfe,

    Tao

  • Hallo Tao,
    nun ist diese Konstillation anderes als die ich hatte. In ihrem ersten Fall ist es eine Partion \"M\" und in der zweiten eine \"O\". Dann aht die erste nichts mit der zweiten HD zu tuen und zu gutem Schluß liegen zwischen den Aufnahmen mehr als 24 h. Dies war in meinem Fall das eigentliche Problem und die Tatsache das man versäumt hat den Patienten früher als die mVWG bei uns zu belassen.
    :sterne:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Schönen guten Tag TAO,

    Sie verstehen die FPV richtig und Sie liegen auch richtig!

    Unabhöngig von den zugrundeliegenen DRGs, inhaltlichen Zusammenhängen oder Abrechnungsmodalität der anderen (Akut-)Klinik ist bei einer Rückverlegung innerhalb von 30 Tagen der Fall zusammenzuführen. Aufnahmedatum und Anlass entspricht bei dem zusammengeführten Fall dem ersten Fall, dementsprechend auch die Hauptdiagnose.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,