100 Euro / 300 Euro

  • :k_biggrin: :k_biggrin:

    Herr Leonhardt,

    sollten schwarz gekleidete und vermummte Gestalten um Ihr Haus schleichen, könnte es durchaus ein SEK oder die GSG 9 sein...

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    hier der Artikel 100-Euro- und 6-Wochen-Regelung, Ausgabe ku 08.2007, mit freundlicher Genehmigung von Baumann Fachverlage, Redaktion krankenhaus umschau.

  • Hallo Herr Selter, hallo Forum,

    interessanter Artikel - mit einem (für mich entscheidenden) Punkt kann ich aber nicht ganz konform gehen: Auf der zweiten Seite, mittlere Spalte, wird behauptet, dass die 6-Wochen-Regelung nur für VOLLstationäre Behandlungen gelte. Das kann ich aus dem Gesetzestext nicht herauslesen: §275 Ic sagt \"Bei Krankenhausbehandlung nach §39...\". Und §39 sagt \"DIe Krankenhausbehandlung wird vollstationär, teilstationär (...) erbracht. Somit sehe ich keinen Grund, warum ich bei teilstationärer Behandlung nicht genauso verfahren sollte (habe nämlich gerade den ersten Fall mit verfristeter Prüfanzeige hier liegen...).

    Gibt es Meinungen dazu? Wir sind ja sicher nicht das einzige Haus mit Tagesklinik ;)

    wolkige Grüße

    MDK-Opfer

  • Zitat


    Original von Leonhardt:
    ... unser Vorgehen richtet sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und macht uns somit zu Verfassungsfeinden. Das teilte mir gestern jedenfalls unsere größte Krankenkasse mit...


    Sehr geehrter Herr Leonhardt,
    geben Sie\'s zu, Sie wurden enttarnt! 8o
    In nun fast unzähligen (576) Beiträgen haben Sie versucht Ihre Haut zu retten, und uns Ihre Verfassungstreue versichert. Alles Lug und Trug! Aber ich denke, es werden sich hier noch einige heimliche Sympathisanten finden (mich eingeschlossen), die bereit sind zu kämpfen :t_teufelboese: , wenn z.B. das SEK (oder war das SEG? ) des MDK die Krankenhäuser überfällt, um nach Art. 22 Nr.4 GG die freiheitliche Grundordnung unseres Landes zu retten!
    P.S. Wenn es interessiert, könnte ich die \"internen Umsetzungshinweise der GKV\" zur Neuregelung des § 275 (quasi die Ergänzung des GG?) einmal hier einstellen. (Habe heute aber leider keinen Zugriff).

    Schönen konspirativen Abend noch!

    Dr. Lars Nagel
    Leiter Medizincontrolling
    Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
    [Groß-Umstadt | Seeheim-Jugenheim]

  • Guten Morgen nach Rüsselsheim, Herr Nagel!

    Zitat

    P.S. Wenn es interessiert, könnte ich die \"internen Umsetzungshinweise der GKV\" zur Neuregelung des § 275 (quasi die Ergänzung des GG?) einmal hier einstellen. (Habe heute aber leider keinen Zugriff).

    ... bin interessiert!

    Gruß

    T. Flöser

  • Guten Morgen Herr Nagel,

    auch ich melde großes interesse an!

    Vielen dabk

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Hallo Forum,

    auch ich habe eine schöne Variante:

    Nach nicht erfolgter ordnungsgemäßer Prüfanzeige habe wir das Anschreben der Kasse mit SFB-Bericht auf Basis der 301er Daten zurückgewiesen. Das Argument der Kasse:

    Wenn bereits aus dem Datensatz die Sachlage eindeutig ist, gilt §275 1c nicht....

    :sterne:

    Gruß

    merguet

  • Zitat


    Original von merguet:
    Wenn bereits aus dem Datensatz die Sachlage eindeutig ist, gilt §275 1c nicht....

    steht wahrscheinlich im Anhang 7c zum Grundgesetz drin.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Einen schönen Tag,
    als Morgengabe nun endlich die internen Umsetzungshinweise der GKV:

    :sonne: Sonniger Gruß aus dem Rhein-Main-Gebiet! :sonne:

    Dr. Lars Nagel
    Leiter Medizincontrolling
    Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
    [Groß-Umstadt | Seeheim-Jugenheim]

  • Danke, Herr Nagel!

    Punkt 2. Voraussetzungen (kumulativ):
    ... die Aufnahme des Versicherten erfolgte ab dem 01.04.2007 mit Verweis auf den Geltungsbereich...
    ... keine schuldhafte Pflichtverletzung des KH
    hier kann ich leider gar nicht zustimmen!

    Wir werden weiterhin auf Zahlung der 100 Euro bestehen, wenn die Prüfung keine Rechnungsminderung erbracht hat. Egal ob eine nicht-ccl-relevante Nebendiagnose gestrichen wurde oder wir eine mehrvergütete DRG nach Prüfung abrechnen!

    Gruß

    T. Flöser