:k_biggrin: :k_biggrin:
Herr Leonhardt,
sollten schwarz gekleidete und vermummte Gestalten um Ihr Haus schleichen, könnte es durchaus ein SEK oder die GSG 9 sein...
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Herr Leonhardt,
sollten schwarz gekleidete und vermummte Gestalten um Ihr Haus schleichen, könnte es durchaus ein SEK oder die GSG 9 sein...
Hallo,
hier der Artikel 100-Euro- und 6-Wochen-Regelung, Ausgabe ku 08.2007, mit freundlicher Genehmigung von Baumann Fachverlage, Redaktion krankenhaus umschau.
Hallo Herr Selter, hallo Forum,
interessanter Artikel - mit einem (für mich entscheidenden) Punkt kann ich aber nicht ganz konform gehen: Auf der zweiten Seite, mittlere Spalte, wird behauptet, dass die 6-Wochen-Regelung nur für VOLLstationäre Behandlungen gelte. Das kann ich aus dem Gesetzestext nicht herauslesen: §275 Ic sagt \"Bei Krankenhausbehandlung nach §39...\". Und §39 sagt \"DIe Krankenhausbehandlung wird vollstationär, teilstationär (...) erbracht. Somit sehe ich keinen Grund, warum ich bei teilstationärer Behandlung nicht genauso verfahren sollte (habe nämlich gerade den ersten Fall mit verfristeter Prüfanzeige hier liegen...).
Gibt es Meinungen dazu? Wir sind ja sicher nicht das einzige Haus mit Tagesklinik
wolkige Grüße
MDK-Opfer
Zitat
Original von Leonhardt:
... unser Vorgehen richtet sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und macht uns somit zu Verfassungsfeinden. Das teilte mir gestern jedenfalls unsere größte Krankenkasse mit...
Sehr geehrter Herr Leonhardt,
geben Sie\'s zu, Sie wurden enttarnt!
In nun fast unzähligen (576) Beiträgen haben Sie versucht Ihre Haut zu retten, und uns Ihre Verfassungstreue versichert. Alles Lug und Trug! Aber ich denke, es werden sich hier noch einige heimliche Sympathisanten finden (mich eingeschlossen), die bereit sind zu kämpfen :t_teufelboese: , wenn z.B. das SEK (oder war das SEG? ) des MDK die Krankenhäuser überfällt, um nach Art. 22 Nr.4 GG die freiheitliche Grundordnung unseres Landes zu retten!
P.S. Wenn es interessiert, könnte ich die \"internen Umsetzungshinweise der GKV\" zur Neuregelung des § 275 (quasi die Ergänzung des GG?) einmal hier einstellen. (Habe heute aber leider keinen Zugriff).
Schönen konspirativen Abend noch!
Guten Morgen nach Rüsselsheim, Herr Nagel!
ZitatP.S. Wenn es interessiert, könnte ich die \"internen Umsetzungshinweise der GKV\" zur Neuregelung des § 275 (quasi die Ergänzung des GG?) einmal hier einstellen. (Habe heute aber leider keinen Zugriff).
... bin interessiert!
Gruß
Guten Morgen Herr Nagel,
auch ich melde großes interesse an!
Vielen dabk
Hallo Forum,
auch ich habe eine schöne Variante:
Nach nicht erfolgter ordnungsgemäßer Prüfanzeige habe wir das Anschreben der Kasse mit SFB-Bericht auf Basis der 301er Daten zurückgewiesen. Das Argument der Kasse:
Wenn bereits aus dem Datensatz die Sachlage eindeutig ist, gilt §275 1c nicht....
:sterne:
Gruß
merguet
Zitat
Original von merguet:
Wenn bereits aus dem Datensatz die Sachlage eindeutig ist, gilt §275 1c nicht....
steht wahrscheinlich im Anhang 7c zum Grundgesetz drin.
Einen schönen Tag,
als Morgengabe nun endlich die internen Umsetzungshinweise der GKV:
:sonne: Sonniger Gruß aus dem Rhein-Main-Gebiet! :sonne:
Herzlichen Dank!
Alles gut und schön - bis auf die Analogie zur FPV und das \"Aufnahmedatum ab dem 01.04.\"
Danke, Herr Nagel!
Punkt 2. Voraussetzungen (kumulativ):
... die Aufnahme des Versicherten erfolgte ab dem 01.04.2007 mit Verweis auf den Geltungsbereich...
... keine schuldhafte Pflichtverletzung des KH
hier kann ich leider gar nicht zustimmen!
Wir werden weiterhin auf Zahlung der 100 Euro bestehen, wenn die Prüfung keine Rechnungsminderung erbracht hat. Egal ob eine nicht-ccl-relevante Nebendiagnose gestrichen wurde oder wir eine mehrvergütete DRG nach Prüfung abrechnen!
Gruß