Zitat
Original von Selter:
Hallo,
es ist doch oben schon dargestellt, dass die Abnahme Pflicht ist.
Die Voraussetzung für die Kodierung der infektiösen Sepsis ohne Organversagen ist nun mal die Abnahme von mindestens 2 Blutkulturen. Ansonsten wäre die dann folgende Unterscheidung nach positiven oder negativen Blutkulturen ja nicht zu bedienen.
Hallo Hr. Selter...
...und auf was bezieht sich dann der Textbaustein: \"durch klinische Kriterien\" ?
Sorry....bin halt nun mal nicht ein um 5 Ecken denkender Mensch und verstehe deshalb nicht, warum man diesen vermalledeiten Satz mit den klinischen Kriterien nicht einfach weggelassen hat wenn die Bk verpflichtend sind.
Oder wird hier Garfields Lebensmotto angewendet: Wenn du sie nicht überzeugen kannst, verwirre sie :biggrin: ?
Gruss Keks