Zitat
Original von GenS:
Ich sehe hier kein Problem. Unsere private Steuererklärungen sind jahrelang vorläufig - wegen noch ausstehenden verschiedenen Gerichtsurteilen. Die Steuererstattung bekommen wir aber trotzdem zurück (oder müssen eben nachzahlen). Stellen Sie sich vor, das Finanzamt würde alle Gerichtsurteile erst abwarten.
Gruß
GenS
Das ist ein gutes Beispiel. Dass die Steuererklärung vorläufig ist, steht eben direkt unter dem Betrag den ich (hoffentlich) ausgezahlt bekomme.
Was aber nicht möglich ist, dass mir das Finanzamt einen Brief schickt, in dem steht, dass ab sofort jedes Poststück oder jede Überweisung unter Vorbehalt erfolgt, ohne dass es auf den Folgebriefen explizit genannt ist.
Einen Generalvorbehalt gibt es nicht, auch wenn das eine Landeskrankenhausgesellschaft anders sieht.
P.S.: Vielleicht könnten die Mods den Fred wirklich zerpflücken und einen Extrafred für die Beiträge zu diesem Urteil und zu den Aufwandspauschalen machen. Ich hätte nichts dagegen.