Hallo Merguet,
wenn ich das aktuelle Rundschreiben der KGNW 207/2010 richtig lese gehören Konsilrechnungen, die nicht bei der Kodierung berücksichtigt worden sind zu den offensichtlichen Abrechnungs(Kodier)Fehlern.
Das kann auch sonst nicht im Sinne des BSG sein, wenn KH A dafür bestraft wird, dass KH B nicht in der Lage ist Konsilrechnungen innerhalb von 6-Wochen zu stellen. Oder es würde bedeuten, alle Konsilrechnungen, die 6 Wochen nach Schlussrechnung eintreffen werden nicht mehr bezahlt? Kann ich mir nicht vorstellen.
Wie sieht es eigentlich mit Nachtragsrechnungen aus, z.B. nachstationär mit Großgerät, oder ZE wurde kodiert und nicht abgerechnet,...?
Sind die Nachforderungsrechnungen im Zuzahlungsverfahren ausgeschlossen?
Gruß
s. Lindenau