Guten Tag,
"Die Übermittlung erfolgt durch Krankenkassen mit der Nachricht „KAIN“ und durch Krankenhäuser mit der Nachricht „INKA“ in Übereinstimmung mit den Festlegungen in der Vereinbarung nach § 301 Absatz 3 SGB V, welche um die Regelungen auf der Grundlage des § 11 Absatz 1 PrüfvV erweitert werden.“
in meiner Klinik kam nun das Thema KAIN und INKA auf.
Wir stellten uns die Frage, ob dies eine kann- oder eine muss-Angelegenheit ist.
Aus diesem Grund wollte ich einmal fragen, wie andere Häuser dies handhaben?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen