hier habe ich folgenden Link gefunden.
https://foka.medizincontroller.de/index.php/Anfrage_0330
Es bleibt interessant.
Gruß
luckystroke
hier habe ich folgenden Link gefunden.
https://foka.medizincontroller.de/index.php/Anfrage_0330
Es bleibt interessant.
Gruß
luckystroke
Hallo,
Anmerkung/Ergänzung:
2019 gab es im ICD-Katalog ein Exklusivum, das ab 2020 nicht mehr im ICD-Katalog aufgeführt wird
Das "andernorts nicht klassifiziert" ist so im alphabetischem Verzeichnis (2022) aufgeführt und kommt vielleicht daher?
Coronavirus
–2019, Infektion
–– klinisch-epidemiologisch bestätigt Z20.8 U07.2!
–– Virus nachgewiesen, ohne klinische Symptome Z22.8 U07.1!
–als Erreger B97.2! (nur Zusatzkode)
–Infektion a.n.k. B34.2
–Krankheit, 2019, Virus
–– nachgewiesen U07.1! (nur Zusatzkode)
––nicht nachgewiesen U07.2! (nur Zusatzkode)
ich kann mich luckystroke nur anschließen: es bleibt spannend...
LG Eyeroll
hier habe ich folgenden Link gefunden.
https://foka.medizincontroller.de/index.php/Anfrage_0330
Es bleibt interessant.
Gruß
luckystroke
Moin,
na toll! Das ist ja megamüll, KH sagt mehrere Symptome ohne führendes, und MD behauptet na eines wäre führend...unfassbar, wieder noch mehr Streitpotential als Klärung.
Danke
rokka
Hallo Eyeroll,
sorry, aber Exklusivum bedeutet nicht, dass entweder nur der eine oder nur der andere Kode verwendet werden darf.
Folglich können beide Kodes nebeneinander verwendet werden, wenn die Erkrankungen/Zustände sowohl als auch beim Patienten vorliegen und diagnostisch voneinander abgrenzbar sind.
Viele Grüße
M2
Ergänzung in 2023:
Hallo Eyeroll,
bei der erneuten Durchsicht Ihres Beitrages fällt mir auf, dass das Bild in Ihrem Beitrag den ICD-10-WHO aus 2019 zeigt, nicht den ICD-10-GM!
Alles anzeigenDas "andernorts nicht klassifiziert" ist so im alphabetischem Verzeichnis (2022) aufgeführt und kommt vielleicht daher?
Coronavirus
–2019, Infektion
–– klinisch-epidemiologisch bestätigt Z20.8 U07.2!
–– Virus nachgewiesen, ohne klinische Symptome Z22.8 U07.1!
–als Erreger B97.2! (nur Zusatzkode)
–Infektion a.n.k. B34.2
–Krankheit, 2019, Virus
–– nachgewiesen U07.1! (nur Zusatzkode)
––nicht nachgewiesen U07.2! (nur Zusatzkode)
ich kann mich luckystroke nur anschließen: es bleibt spannend...
LG Eyeroll
Hallo Eyeroll,
das Aplpha-VZ führt die im systematischen Verzeichnis nicht genannten Inklusiva auf (DKR013 - "Inklusiva"). D.h., dass unter anderem die "Infektion a.n.k." mit B34.2 zu kodieren ist, keineswegs ausschließlich die "Infektion a.n.k..
Viele Grüße
M2
ZitatSteht keine Manifestation im Vordergrund, ist die B34.2 in Kombination mit der U07.1! zu verwenden. Die einzelnen Manifestationen sind als Nebendiagnose zu erfassen.
Tag,
Genau um diese Konstellation geht es. Warum Kassen und MD hier eine Front aufbauen, die uns Jahre vor die Gerichte zwingt, ist mir völlig unklar. Mit Medizin hat das NICHTS zu tun.
Gruß
merguet
Guten Tag,
bitte auch die aktuelle Version der FAQ 1018 des BfArM beachten:
Der Primärkode B34.2 in der ICD-10-GM 2022 „Infektion durch Coronaviren nicht näher bezeichneter Lokalisation“ ist nicht für die Kodierung von COVID-19 Infektionen zu verwenden, sondern für andere Infektionen mit humanen Coronaviren (z.B. HCoV-NL63, HCoV-229E, HCoV-OC43 und HCoV-HKU1), die bei Kindern und Erwachsenen besonders in den Wintermonaten auftreten können.
Unfassbar.
Das BfArm widerspricht jeder eigenen Regel. Patient*innen ohne führendes Symptom oder eindeutige Diagnose sollen damit random irgendeine Diagnose zugewiesen bekommen, die nicht realistisch ist. Weder aus dem erneut verlinkten Beispiel geht der Ausschluss hervor noch aus den Kodierrichtlinien. Woher sich die "anderen Coronaviren" ableiten, bleibt unklar oder verstehe ich etwas nicht? Das alphabetische Verzeichnis verhält sich dazu nicht.
Die Frage ist im übrigen auch dann spannend, wenn es um eine Nebendiagnose, z.b. bei nosokomialer Infektion geht.
Wir haben eine Klage angestrengt, die dann aber vermutlich erheblich geschwächt wird. Dennoch bezieht sich die Klage auf einen Fall vor dieser BfArm Veröffentlichung und mag der Klärung dienen.
Gruß
merguet
Moin,
ärgerlich! Wofür gibt es denn die B34.2 und wie lange gibt es nun schon Covid19; warum nicht einfach B34.20 = Covid 19 und B34.21 alle anderen? und schluss mit der unzureichenden Symptomkodiererei und -streitigkeit.
MfG
rokka
Hallo zusammen,
am 18.01.2023 hat die FoKA die Anfrage 330 aktualisiert:
Anfrage 0330 – DGfM (medizincontroller.de)
Somit ist jetzt doch möglich die B34.2 mit U07.1! zu kombinieren!?
Somit ist jetzt doch möglich die B34.2 mit U07.1! zu kombinieren!?
Hallo,
tja dennoch keine bindende Aussage, da wie beschrieben kein Konsens(klagefest?) und die MD Meinung ist ja klar, aber nur solange keine Erlösanpassung erfolgt ist, danach wirds dann wieder noch spannender wie sich die Meinungen ändern...
MfG
rokka