Hallo Forum,
in unserem Krankenhaus wurde ein Patientin mit vorzeitigen Wehen (VD auf Blasensprung, Zwillingsschwangerschaftin der 32. SSW) stationär aufgenommen.
Nach 14 Tagen wollte die Patientin in ein wohnortnahes Krankenhaus verlegt werden. Dieser
Wunsch wurde erfüllt ohne Rücksprache mit der Krankenkasse. Im wohnortnahem Krankenhaus fand die Geburt statt. Die Krankenkasse bezahlte unserem Krankenhaus die in Rechnung gestellte DRG O64A (vorgeburtliche DRG ohne Abschlag da mittlere VWD überschritten). Dem nachfolgenden Krankenhaus wurde die in Rechnung gestellte DRG nicht bezahlt. Begründung: Die Verlegung sei nicht mit der Krankenkasse abgesprochen. Die Patientin hätte auch bei uns bleiben können. Eine Kostenübernahme der Geburts-DRG wurde abgelehnt.
Muß das nachfolgende Krankenhaus diese Entscheidung hinnehmen???????
MFG
Johanna