Hallo,
ich hätte da gerne ein Problem:
DKR sagen in 1001:
"Am Tag der Aufnahme und der Entlassung oder der Verlegung sind nur die erbrachten Beatmungsstunden zu berücksichtigen."
Erläuterung vom InEK vom 18.12.2019 sagt :
1.
Frage:
Worauf beziehen sich die Begriffe „Aufnahme, Entlassung, Verlegung“ bei der
Berechnung der Dauer der Beatmung?
Antwort:
Die Begriffe beziehen sich auf die stationäre Aufnahme in das oder die
Entlassung aus dem behandelnden Krankenhaus sowie auf die Verlegung in
eine andere Einrichtung oder ein anderes Krankenhaus.
So weit so gut.
Patient wird am 01.05.2020 ins KH aufgenommen. Am 02.05.2020 wird er auf ITS verlegt. Um 15:00 Uhr intubiert und durchgehend mit mehr als 6mbar Druckunterschied beatmet.Ich rechne also für den 02.05.2020 insgesamt 24h Stunden Beatmung ab, richtig?