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Referentenentwürfe GVSG und KHVVG

vdek fordert Korrekturen in Referentenentwürfen zum GVSG und KHVVG (Pressemeldung).



Zum stark veränderten Referentenentwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) und zum nun offiziellen Referentenentwurf für ein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Es ist gut, dass in dem nun offiziellen Referentenentwurf des GVSG auf die Finanzierung zusätzlicher Medizinstudienplätze durch die Krankenkassen verzichtet wird. Auch die Gesundheitskioske sind entfallen - das ist eine richtige Entscheidung. Aufgaben der allgemeinen Daseinsfürsorge, für die der Staat aufzukommen hat, dürfen nicht den Versicherten und Arbeitgebern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgebürdet werden.

Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung löst kein Problem
Auf den Prüfstand gestellt werden muss auch die vollständige Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen. Statt hier Versichertengelder mit der Gießkanne auszuschütten, brauchen wir insbesondere für ländliche Regionen zielgenaue, vernetzte Lösungen. Bedauerlich ist daher, dass gerade die Primärversorgungszentren wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen wurden. Diese sind mit dem Ersatzkassenvorschlag für Regionale Gesundheitszentren (RGZ) vergleichbar. Stattdessen wird der Bonus für die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung nur die Kosten erhöhen, ohne dass die Versorgung verbessert wird.

Kosten für Reformen fair verteilen
Reformen sind kein Selbstzweck, sie müssen die Versorgung qualitativ verbessern und sich am medizinischen Bedarf der Menschen ausrichten. Das gilt für das GVSG wie auch für die anstehende Krankenhausreform mit ihren erheblichen Kostenrisiken. Hier brauchen wir mehr Verbindlichkeit über die Versorgungs- und Qualitätsstandards und eine faire Lastenverteilung. Insbesondere die weiterhin geplante Finanzierung des Transformationsfonds durch die GKV zu 50 Prozent lehnen wir ab.“

Quelle: Pressemeldung, 15.04.2024

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