Az. 5 B 439/15: Antrag der Krankenkassen auf einstweiligen Rechtsschutz gegen erneute Entscheidung der Schiedsstelle nach § 14 Abs. 3 KHEntgG abgewiesen
Az. 5 B 439/15: Antrag der Krankenkassen auf einstweiligen Rechtsschutz gegen erneute Entscheidung der Schiedsstelle nach § 14 Abs. 3 KHEntgG abgewiesen (Hessischer Verwaltungsgerichtshof).