Verdacht auf MVZ-Abrechnungsbetrug über mehrere Jahre
Ermittler gehen dem Verdacht auf Abrechnungsbetrug in thüringischen MVZ bis ins Jahr 2018 nach (Merkur).
Ermittler gehen dem Verdacht auf Abrechnungsbetrug in thüringischen MVZ bis ins Jahr 2018 nach (Merkur).
Nach erfolgreichem Angriff auf Bitmarck: Wie sicher sind Gesundheitsdaten in elektronischen Patientenakten (Handelsblatt).
Licht und Schatten durch die neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) (KU 02/2023, PDF, 140 kB).
Aktuelle Mindestmengenregelungen verbessern die stationäre Versorgung in Hessen (VdEK).
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse, Hannover sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Medizincontroller (m/w/d) für die Abrechnungsprüfung im Krankenhausmanagement (Stellenanzeige).
Korrupter Staatsanwalt: Bei vielen Ärzten gefürchtet, wenn nicht verhasst (Medical Tribune).
Die doppelte Kodierung des OPS sei nach der DKR-2016 P005k zulässig und Ausschlussfrist nach § 8 PrüfvV (KMH-Medizinrecht).
Preisabsprachen für medizinische Hilfsmittel (Frankfurter Allgemeine Zeitung).
Bitmarck: Datenleck bei IT-Dienstleister der Krankenkassen (Heiseverlag).
Geburtskliniken in Gefahr: Geburtshilfekonzept für Schleswig-Holstein gefordert (Lübecker Nachrichten).
Einem der mutmaßlich korruptesten Gesetzeshüter des Landes gelauscht (Frankfurter Rundschau).
Das Pflegebudget und seine Verhandlung werden neu justiert (AOK).
Az. B 1 KR 6/22 R: Ist die Teilentfernung des Oberkieferknochens integraler Bestandteil des OPS 5-214.6 und als Prozedurenkomponente nicht mit OPS 5-771.10 zusätzlich zu kodieren? (Terminvorschau 01/23).
Ambulant und stationär zusammengedacht: Mancherorts Versorgungsstrukturen mit erheblichen Effizienzpotenzialen (vdek, PDF, 220 kB).
FAQ beantwortet erste Fragen zur elektronischen Patientenakte ePA (Heiseverlag).
GKV-Spitzenverband: Mangelnde Investitionsfinanzierung in allen Bundesländern (Handelsblatt).
Krankenhäuser in Japan haben Probleme mit der Einführung des neuen Systems für die Krankenkassenkarte (Sumikai).
Die AOK Hessen bilanziert zu Behandlungsfehlern im Jahr 2021 (Pressemeldung).
Az. L 10 KR 102/22: Aufwandspauschalen verjähren in vier Jahren (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 57/22 B: Nichteinleitung eines Prüfverfahrens führt zum Beweisverwertungsverbot (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 30/22 B: Keine Vergütung einer stationär durchgeführten, jedoch auch ambulant vornehmbaren Thrombozytentransfusion (Beschluss).
Mecklenburg-Vorpommern: 100.000 zeichnen Petition für Extrem-Frühchenversorgung (GMX).
eID: Private Krankenkassen planen Umsetzung digitaler Identitäten Mitte 2023 (Heiseverlag).
Private Reha-Kliniken in Thüringen haben in den vergangenen Jahren deutlich weniger Patienten behandelt (MDR).
Kassen müssen Krankenhausrechnungen auch 2023 innert fünf Tagen begleichen (Deutsches Ärzteblatt).
Fehlverhalten im Gesundheitswesen: Bericht über die Arbeit und die Ergebnisse der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen (AOK Bundesverband, PDF, 802 kB).
Klinikschließungen in Ballungsräumen werden zu deutlicher Konzentration des Angebotes führen (Regional Heute).
Audi BKK schluckt kommunale Krankenkasse BKK Stadt Augsburg (Augsburger Allgemeine).
AOP-Katalog 2023: Kalkulation sämtlicher ambulanter und belegärztlicher Leistungen im EBM überprüft und Bewertung angepasst (KBV).
Az. B 1 KR 33/21 R: BSG zum Nachweis, dass eine Leistung das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative bietet (Terminbericht 49/22).
Az. B 1 KR 57/22 B: Nichteinleitung eines Prüfverfahrens durch die KK hat bei isolierter Prüfung der strukturellen Mindestvoraussetzungen einer Komplexleistung ein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der Behandlungsunterlagen zur Folge (Beschluss).
Mecklenburg-Vorpommern: Auch Ausnahmen bei Mindestmengen an Krankenhäusern kommen vor (Schweriner Volkszeitung).
Az. B 1 KR 33/21 R: Wie kann nachgewiesen werden, dass eine Leistung das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative bietet? (Terminvorschau 49/22).
IKK Classic zur Krankenhausreform: Stringente, bundesweit einheitliche und bedarfsorientierte Rahmenvorgaben für die Krankenhausplanung der Länder müssen flankierend kommen (Pressenachricht).
Schließung der Extrem-Frühchenversorgung in Neubrandenburg führe zu enorm weiten Wegen (Stern).
Welches Datum ist maßgeblich für die quartalsbezogene Prüfquote? (Medcontroller).
Die Selbstverwaltung bei der konkreten Ausgestaltung des Ambulantisierungsprozesses zu beteiligen, sei zu begrüßen (VdEK).
Reformschritte im Krankenhaus-Bereich: Kleinteiliges Sammelsurium statt konsistentem Gesamtbild (AOK).
Az. B 1 KR 19/21 R: Ohne Prüfverfahren der Krankenkasse keine Mitwirkungspflicht des Krankenhauses zur Sachverhaltsaufklärung (Quaas & Partner).
Dunkelfeldstudie soll Dimension des Betruges im Gesundheitswesen klarer machen (Bayerischer Rundfunk).
Wie Krankenkassen im Saarland klamme Kliniken retten wollen (Saarbrücker Zeitung).
IKK classic formuliert Forderungen zur notwendigen Reform der stationären Versorgung (IKK).
In Nordrhein-Westfalen beginnen die Verhandlung über neue regionale Versorgungskonzepte (MAGS NRW).
Selbstverwaltung sieht geplante Krankenhausreform kritisch (Deutsches Ärzteblatt).
Tagesbehandlung im Krankenhaus ist Irrweg: Keine Verbesserungen für Patienten und Pflegepersonal, aber Ausbremsen der Ambulantisierung (vdek).
Krankenhausvergütung werde durch die Einführung von Tagesbehandlungen noch komplexer (Mediennachricht).
Az. L 1 KR 246/19: Für die Verlegung eines stationären Patienten zur Weiterbehandlung in ein Haus der niedrigeren Versorgungsstufe bedarf ist die medizinische Notwendigkeit keine Voraussetzung für den Vergütungsanspruch (Urteilsbegründung).
Bundesgesundheitsminister: Klinik-Patienten sollen zu Hause schlafen (Bild).
Klinikum Neubrandenburg: Nach den extremen Frühchen sollen jetzt auch die komplexen Eingriffe im Organsystem Ösophagus der Mindestmenge zum Opfer fallen (Nordkurier).
Neue Vorgaben für Mindestmengen: Weniger Klinikabteilungen dürfen komplexe und riskante Operationen durchführen (RND).
Aus für die extrem Frühgeborenen am Klinikum Neubrandenburg (Nordkurier).
Kathetergestützte Aortenklappen-Implantationen (TAVI): Deutliche Unterschiede bei unerwünschten Ereignissen und Sterblichkeitsraten (AOK).
Arbeitsgemeinschaft Gesundheitshandwerke fordert Krisenhilfe, weniger Bürokratie und mehr Rechte im Gesundheitssystem (Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Gesundheitshandwerke im ZDH, PDF, 409 kB).
DKG zum Vorstoß des Bayrischen Gesundheitsministers: Krankenhaus-Bürokratie auch bundesweit abbauen (Presseinformation).
Ein auf die Kinderheilkunde und Geburtshilfe ausgerichteter Krankenhausstrukturfonds sei längst überfällig (VdEK).
Bürokratie in Krankenhäusern: Mehrfach-Dokumentationen vermeiden und Erleichterungen schaffen (GMX).
Krankenkassen deklarierten ambulante Medizin zwar als nützlich, sähen in ihr aber nichts weiter als billige Ware (Weser-Kurier).
Auch Versicherte mit einer dauerhaft eingeschränkten Mobilität haben Anspruch auf Zugang zu Früherkennungsangeboten (Gemeinsamer Bundesausschuss).
Chapeau: Elzacher Klinik fährt gelähmten Patienten über 1.250 Kilometer nach Hause (Baden.fm).
Cyberattacke nimmt australische Krankenkasse in Geiselhaft (Tagesschau).
GKV-Finanzstabilisierungsgesetz: Strukturelle Reformen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite im Blick behalten (VdEK).
Morbi-RSA-Katalog 2023 mit Listen und Kodierregeln des BAS und speziellen Sichten für die Zusammenhänge zwischen Diagnosen, Diagnosegruppen, Morbiditätsgruppen, etc. (Download, XLS, 7 MB).
Warten auf Kriterien für die Erstattungsfähigkeit der DipA-Produkte (forum Ausgabe 3/2022, PDF, 140 kB).
Trendbarometer Sozial- und Gesundheitswirtschaft: Kostenexplosion bedroht flächendeckende Versorgung / In keinem Geschäftsfeld zeigten sich die Kostenträger bereit, die gestiegenen Kosten vollumfänglich zu kompensieren (Bank f. Sozialwirtschaft).
Die R+V Betriebskrankenkasse, Wiesbaden sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Referent Klageverfahren Krankenhausabrechnungsprüfung (m/w/d) für das Krankenhaus Referat (Stellenanzeige).
Die R+V Betriebskrankenkasse, Wiesbaden sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Fachexperte Kodierung / Abrechnungsprüfung Krankenhausleistungen (m/w/d) (Stellenanzeige).
Die R+V Betriebskrankenkasse, Wiesbaden sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Referent Controlling (m/w/d) für das Krankenhaus Referat (Stellenanzeige).
Az. B 1 KR 41/22 B: Krankenkasse wollte den Rechtsträger des Krankenhauses verklagen, befand sich jedoch im Irrtum über dessen organisatorisch-rechtliche Ausgestaltung (Urteilsbegründung).
Krankenkassen wollen Kooperation von Klinikum Suhl und Klinikum Coburg in der Perinatalmedizin (inSüdthüringen).
AOK veröffentlicht Transparenzberichte (AOK Bundesverband).
Corona: Auswirkungen der Pandemie auf die medizinische Versorgung in Deutschland und der Schweiz (bifg, PDF, 1,3 MB).
Konnektoren: 300 Millionen Euro Krankenkassenbeiträge für die Tonne? (Die Zeit).
Az. B 3 KR 5/21 R: Werbebeilage in der Mitgliederzeitschrift einer Krankenkasse stelle eine vertragswidrige, zu unterlassende Beeinflussung der Versicherten dar (Bundessozialgericht).
Trotz Massengeschäfts: Große Krankenkassen sind nicht effizienter (Bote).
Krankenkasse Barmer plädiert für einen aus Landesmitteln finanzierten Strukturfonds für die Krankenhäuser in Thüringen (NTV).
Unn&246;tige Kosten für Krankenkassen-Werbung werden der Versichertengemeinschaft aufgebürdet (Pharmazeutische Zeitung).
Das Erörterungsverfahren nach § 17c Abs.2b KHG: Vom Hoffnungsträger zur neuen Nahkampfzone (KU 10/2022, PDF, 722 kB).
Sonderbericht des BAS: Defizite bei der Hilfsmittelversorgung für gesetzlich Versicherte (Download, PDF, 2,3 MB).
Orientierungswert springt auf über sechs Prozent: Starker Anstieg bei Preisen für Krankenhausleistungen möglich (AOK).
Vergütungsreform in Psychiatrie und Psychosomatik: Krankenhaus-Vergleich als Transparenzinstrument (AOK).
Neue Pressesprecherin für die DAK-Landesvertretungen Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland (Pressemitteilung).
TK-Umfrage: Große Zustimmung zu Regionalen Gesundheitszentren (Pressenachricht).
Aufwandspauschale: Ansprüche auf Zahlung der Aufwandspauschale können auch Jahre nach Abschluss des Prüfverfahrens entstehen (Medizinrecht Saarland).
Daten von 73 Millionen Versicherten dürfen zum Zwecke der Versorgungsforschung weitergegeben werden (Heiseverlag).
Warum hat Deutschland so viele Krankenkassen? (Südwest Presse).
Az. L 10 KR 852/19: Der objektiv bestehende Eindruck eines nicht autorisierten Entwurfes kann nicht als Klageerhebung gewertet werden (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 35/22 B: Aus einer formal unorthodoxen Klageerhebung kann nicht abgeleitet werden, dass der Krankenkasse der Klageerhebungswille fehlte (Urteilsbegründung).
Digitales Netzwerk der AOK Baden-Württemberg: Die Digitalisierung unseres Gesundheitswesens voranbringen (AOK).
Bundesgesundheitsminister: Es gebe Krankenkassen, "wo Vorstände deutlich mehr verdienen als der Bundeskanzler" (RTL).
Kassen wollen Gesundheitskiosk nicht weiter finanzieren (Frankfurter Allgemeine Zeitung).
Behandlungszahlen von Neugeborenen unter 1250 Gramm Geburtsgewicht am Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg zu gering, um notwendige Qualität sicherzustellen (Süddeutsche Zeitung).
Medizinische Versorgungszentren: Renditeinteressen von Investoren dürfen nicht zu Lasten der Beitragszahlenden gehen (DAK).
Sachsen-Anhalt: Herzzentren erreichen Mindesteingriffszahlen nicht (MDR).
Experten: Ausreichend Pflegepersonal, mehr ambulante Versorgung und stärkere Zusammenarbeit an weniger Kliniken würde Versorgung verbessern (Bayerischer Rundfunk).
Verordnung zur Ermittlung von Krankenhauskapazitäten veröffentlicht (AOK).
AOK Bayern: Qualität als Kompass für Strukturentwicklung bei Krankenhäusern (AOK Bayern).
Az. S 83 KR 6783/19: Bei Aufrechnung ohne (S)MD-Gutachten verzichtet die Krankenkasse auf die Durchführung des Prüfverfahrens und behauptete Erstattungsansprüche (Medizinrecht Saarland).
Die R+V Betriebskrankenkasse, Wiesbaden sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Referent Medizincontrolling (m/w/d) für das Krankenhaus Referat (Stellenanzeige).
Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 vorgelegt (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, PDF, 169 kB).