Az. 31 Wx 084/06: Die Abkürzung gGmbH ("gemeinnützige" Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist keine zulässige Angabe der Gesellschaftsform und deshalb nicht im Handelsregister eintragungsfähig
Az. 31 Wx 084/06: Die Abkürzung gGmbH ("gemeinnützige" Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist keine zulässige Angabe der Gesellschaftsform und deshalb nicht im Handelsregister eintragungsfähig - Möglichkeit eines Unterlassungsanspruches durch Wettbewerber (Wikipedia).