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Az. 31 Wx 084/06: Die Abkürzung gGmbH ("gemeinnützige" Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist keine zulässige Angabe der Gesellschaftsform und deshalb nicht im Handelsregister eintragungsfähig

Az. 31 Wx 084/06: Die Abkürzung gGmbH ("gemeinnützige" Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist keine zulässige Angabe der Gesellschaftsform und deshalb nicht im Handelsregister eintragungsfähig - Möglichkeit eines Unterlassungsanspruches durch Wettbewerber (Wikipedia).

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