Es darf keinen Bewilligungsstopp für Investitionsvorhaben des Landes für Krankenhäuser geben
Es darf keinen Bewilligungsstopp für Investitionsvorhaben des Landes für Krankenhäuser geben (Krankenhausgesellschaft NRW, KGNW-Positionen).
S 11 KA 829/02: Krankenkasse muss umstrittene Krebstherapie bezahlen />
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Es darf keinen Bewilligungsstopp für Investitionsvorhaben des Landes für Krankenhäuser geben (Krankenhausgesellschaft NRW, KGNW-Positionen).