Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Verbandmitteln und sonstigen Produkten zur Wundbehandlung
Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Verbandmitteln und sonstigen Produkten zur Wundbehandlung (BVMed, PDF, 2 MB).
Die BVMed-Infokarte informiert, dass nach Inkrafttreten am 16.08.2019 des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) und der damit verbundenen Neuregelung zur Verbandmitteldefinition, der G-BA aufgefordert wurde, bis zum 31.08.2020 eine Abgrenzungs-Richtlinie von "klassischen
Verbandmitteln" zu "sonstigen Produkten zur Wundbehandlung" vorzulegen. Während
dieser Zeit ändert sich bei der Verordnung von Verbandmitteln nichts und die
bisherige Erstattungsfähigkeit bleibt erhalten.
Quelle: BVMed, 28.10.2019